Gerhard Popp, Pressesprecher des Umweltministeriums, sagte gegenüber der APA, das Ministerium überprüfe derzeit "diese Vorwürfe". Man wolle das Ergebnis abwarten, bevor man weitere Vorgehensweisen überlege. Klar sei aber: "Wenn die Anschuldigungen sich bewahrheiten, widerspricht das klar dem Melker Abkommen", stellte Popp fest. Gegebenenfalls werde das Thema auch ein wichtiger Punkt der ersten Sitzung der interparlamentarischen Kommission am Mittwoch in Prag sein.
FPÖ und BZÖ kritisieren
Die FPÖ und das BZÖ haben unterdessen die kolportierte Vertuschung von Zwischenfällen in Temelin durch Tschechien kritisiert. Der oberösterreichische FPÖ-Nationalratsabgeordneter Werner Neubauer meinte in einer Aussendung am Montag, "Prag schert sich nicht um das Melker Abkommen" und würde dem Dokument auch "völkerrechtliche Verbindlichkeit absprechen."
Auch das BZÖ hob die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens zwischen Österreich und Tschechien zu den Sicherheitsvorkehrungen in Temelin hervor. Zudem solle Prag den Internationalen Gerichtshof (IGH) als Streitschlichtungsstelle anerkennen. "Andernfalls ist der Abbruch der bilateralen Kommission zu überlegen, weil dann nur ein parlamentarischer Plauderverein ohne sachpolitische Verhandlungsgrundlage übrig bliebe", so BZÖ-Sprecher Rainer Widmann in einer Aussendung.
Meldepflicht
Laut Melker Protokoll müssen Zwischenfälle ab Stufe 1 der INES innerhalb von 72 Stunden der Regierung in Wien gemeldet werden. Vorwürfe an die tschechische Regierung, sie komme ihren Informationspflichten gegenüber österreichischen Stellen nicht nach, hat es in der Vergangenheit schön öfters gegeben. Aus diesem Grund kam es Anfang März zu einem Eklat zwischen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und seinem tschechischen Amtskollegen Mirek Topolanek. Gusenbauer zeigte sich "sehr sauer", weil Topolanek ihn bei seinem Antrittsbesuch in Prag nicht von einem Zwischenfall in Temelin informiert habe, der sich am Vortag ereignet hatte. Topolanek soll allerdings zu dem Zeitpunkt selbst von dem Vorfall nichts gewusst haben.
Die Störfallskala der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat insgesamt sieben Stufen. Die Stufen 1-3 bezeichnen Zwischenfälle, die Stufen 4-7 Unfälle, wobei die höchste Stufe ein katastrophaler Unfall wie jener im Atomkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986 ist. Bei Stufe 1 handelt es sich um eine "Störung", deren Merkmal eine Abweichung vom sicheren Betrieb der Anlage ist, jedoch ohne Austritt von Radioaktivität innerhalb oder außerhalb der Anlage. Erst ab INES 2 sprechen Experten von einem "Störfall".
Grüne fordern Aufklärung
Auch die Vizechefin der Grünen, Eva Glawischnig, forderte am Montag Aufklärung in Sachen der angeblich Österreich nicht mitgeteilten Zwischenfälle im AKW Temelin. Das "Vertrauenskapital" für die Arbeit der Interparlamentarischen Kommission sieht Glawischnig nun schon im Vorfeld beschädigt. "Bundeskanzler Gusenbauer muss ein Machtwort sprechen", so Glawischnig in einer Presseerklärung.
Paradox sei zudem, dass die tschechische Nuklearaufsichtsbehörde (SUJB) derzeit einen Brief formuliere, der Österreich die Einhaltung des Melker Protokolls versichere. "Das ist dieselbe Behörde, die die Kontrollaufsicht hat und Vorfälle melden müsste."