München - Im Münchner Ansar-al-Islam-Prozess hat das
bayerische Oberlandesgericht (OLG) den Angeklagten zu fünfeinhalb
Jahren Haft verurteilt. Der aus dem kurdischen Teil des Irak
stammende Farhad A. sei der Unterstützung einer ausländischen
terroristischen Vereinigung in drei Fällen in Tateinheit mit einem
Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz schuldig, urteilte das OLG
am Montag. Der 36-Jährige habe insgesamt 6.555 Euro für die Ansar al
Islam gespendet und damit den Terror im Irak unterstützt. Die
Übergabe weiterer 5.300 Euro sei durch seine Festnahme verhindert
worden.
Angesichts der Lebensumstände im Irak sei das übermittelte Geld
ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung terroristischer Aktionen wie
Selbstmordanschlägen gewesen, heißt es in dem Urteil weiter. Die
deutsche Bundesanwaltschaft hatte für A. eine sechsjährige Haftstrafe
gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. In einem abgetrennten
Verfahren hatte das OLG einen Iraker wegen Unterstützung der Ansar al
Islam zuvor zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die
Prozesse wurden aus Furcht vor Anschlägen unter höchsten
Sicherheitsvorkehrungen geführt.
Die 2001 im Nordirak gegründete Ansar al Islam tritt inzwischen
auch unter dem Namen Ansar al Sunna ("Helfer der Sunna") auf und gilt
als eine der gefährlichsten Terrororganisationen im Irak. Sie will im
kurdischen Norden des Landes einen islamischen Gottesstaat errichten.
Ihre Kämpfer werden für zahlreiche Anschläge auf US-Truppen, die
irakische Zentralregierung und auch die kurdische Regionalregierung
im Irak verantwortlich gemacht. (APA)