München - Im Münchner Ansar-al-Islam-Prozess hat das bayerische Oberlandesgericht (OLG) den Angeklagten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der aus dem kurdischen Teil des Irak stammende Farhad A. sei der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in drei Fällen in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz schuldig, urteilte das OLG am Montag. Der 36-Jährige habe insgesamt 6.555 Euro für die Ansar al Islam gespendet und damit den Terror im Irak unterstützt. Die Übergabe weiterer 5.300 Euro sei durch seine Festnahme verhindert worden.

Angesichts der Lebensumstände im Irak sei das übermittelte Geld ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung terroristischer Aktionen wie Selbstmordanschlägen gewesen, heißt es in dem Urteil weiter. Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte für A. eine sechsjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. In einem abgetrennten Verfahren hatte das OLG einen Iraker wegen Unterstützung der Ansar al Islam zuvor zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Prozesse wurden aus Furcht vor Anschlägen unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen geführt.

Die 2001 im Nordirak gegründete Ansar al Islam tritt inzwischen auch unter dem Namen Ansar al Sunna ("Helfer der Sunna") auf und gilt als eine der gefährlichsten Terrororganisationen im Irak. Sie will im kurdischen Norden des Landes einen islamischen Gottesstaat errichten. Ihre Kämpfer werden für zahlreiche Anschläge auf US-Truppen, die irakische Zentralregierung und auch die kurdische Regionalregierung im Irak verantwortlich gemacht. (APA)