Angesichts der Lebensumstände im Irak sei das übermittelte Geld ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung terroristischer Aktionen wie Selbstmordanschlägen gewesen, heißt es in dem Urteil weiter. Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte für A. eine sechsjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. In einem abgetrennten Verfahren hatte das OLG einen Iraker wegen Unterstützung der Ansar al Islam zuvor zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Prozesse wurden aus Furcht vor Anschlägen unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen geführt.
Deutschland
Fünfeinhalb Jahre Haft im Münchner Ansar-al-Islam-Prozess
Angeklagter wegen der Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigung verurteilt
München - Im Münchner Ansar-al-Islam-Prozess hat das
bayerische Oberlandesgericht (OLG) den Angeklagten zu fünfeinhalb
Jahren Haft verurteilt. Der aus dem kurdischen Teil des Irak
stammende Farhad A. sei der Unterstützung einer ausländischen
terroristischen Vereinigung in drei Fällen in Tateinheit mit einem
Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz schuldig, urteilte das OLG
am Montag. Der 36-Jährige habe insgesamt 6.555 Euro für die Ansar al
Islam gespendet und damit den Terror im Irak unterstützt. Die
Übergabe weiterer 5.300 Euro sei durch seine Festnahme verhindert
worden.
Die 2001 im Nordirak gegründete Ansar al Islam tritt inzwischen
auch unter dem Namen Ansar al Sunna ("Helfer der Sunna") auf und gilt
als eine der gefährlichsten Terrororganisationen im Irak. Sie will im
kurdischen Norden des Landes einen islamischen Gottesstaat errichten.
Ihre Kämpfer werden für zahlreiche Anschläge auf US-Truppen, die
irakische Zentralregierung und auch die kurdische Regionalregierung
im Irak verantwortlich gemacht. (APA)