Salzburg - Wer muss für die Sondierung, Freilegung und Bergung von Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg zahlen? Die Besitzer der Grundstücke, auf denen die Kriegsrelikte gefunden wurden, das Land oder doch der Bund?

Der Musterprozess um die Kosten, den die Stadt Salzburg gegen die Republik Österreich führt, wurde nach fast dreijähriger Pause gestern, Montag, am Landesgericht Salzburg fortsetzt. Die Stadt Salzburg verlangt vom Bund 925.500 Euro für die Sondierung von 27 Verdachtspunkten - tatsächlich gefunden wurden drei Fliegerbomben.

Die Republik übernahm bisher nur die Kosten für die Entschärfung und den Abtransport des Kriegsmaterials, nicht aber für das Aufspüren und Freilegen der Bomben. Das Urteil des Salzburger Zivilgerichts gilt als Präzedenzfall. Falls die Stadt Salzburg Recht bekommt, könnten der Republik erhebliche Kosten entstehen, wenn auch andere Kommunen die Kosten einfordern. Nach Schätzungen liegen österreichweit 15.000 Blindgänger in der Erde.

Verhandlung beendet

Richterin Marion Kefer beendete am Montag nach gut zweieinhalb Stunden die Verhandlung. Sie will innerhalb der kommenden zwei Monate ein schriftliches Urteil erlassen. Dabei wird die genaue Höhe der von der Stadt geforderten Kosten keine Rolle spielen, sondern die Richterin wird nur über den eigentlichen Klagsgrund entscheiden: Wer für die Bombenbergung und -sondierung aufkommen muss. "Die Sache ist spruchreif", betonte Kefer.

Die beiden Parteien hatten sich zuvor weder auf einen Vergleich noch darauf verständigen können, die Kostenhöhe außer Streit zu stellen. Friedrich Harrer, Rechtsanwalt der Stadt, erinnerte daran, dass der Bund 2004 einen ausgehandelten Vergleich habe platzen lassen. Reinfried Eberl, der die Republik vertritt, unterstrich, dass die Causa von solch übergeordneter Bedeutung sei, dass sie einer gesetzlichen Regelung bedürfe. Mithin könne er keinem Vergleich zustimmen. (APA/DER STANDARD-Printausgabe, 10.7.2007)