Graz – Die Härte des Fremdenrechtsgesetz trifft manchmal auch jene, die es ausüben sollen, wie ein Fall in der Oststeiermark beweist. Ein Beamter der Bezirkshauptmannschaft Hartberg wurde am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Der Mann hat einer 35-jährigen Serbin eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt, die er aufgrund zweier Formalfehler nicht hätte ausstellen dürfen.
Keine Arbeitsbewilligung
Die Frau aus dem Kosovo, deren Flüchtlingsstatus aufgehoben worden war, hatte den Antrag um Aufenthalt nicht in ihrer Heimat sondern in der Bezirkshauptmannschaft gestellt. Die Frau konnte auch keine Arbeitsbewilligung vorweisen. Er habe aus menschlichen Gründen gehandelt, sagte der Mann vor Gericht. Die Frau, die seit acht Jahren in Österreich ist, habe immer als Saisonnier gearbeitet, und er wollte ihr den Weg in den Kosovo ersparen. Sie sollte arbeiten dürfen und dem Steuerzahler nicht zu Last fallen, begründete er die Entscheidung.
Beamter muss Gesetze einhalten