Graz – Die Härte des Fremdenrechtsgesetz trifft manchmal auch jene, die es ausüben sollen, wie ein Fall in der Oststeiermark beweist. Ein Beamter der Bezirkshauptmannschaft Hartberg wurde am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Der Mann hat einer 35-jährigen Serbin eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt, die er aufgrund zweier Formalfehler nicht hätte ausstellen dürfen.

Keine Arbeitsbewilligung

Die Frau aus dem Kosovo, deren Flüchtlingsstatus aufgehoben worden war, hatte den Antrag um Aufenthalt nicht in ihrer Heimat sondern in der Bezirkshauptmannschaft gestellt. Die Frau konnte auch keine Arbeitsbewilligung vorweisen. Er habe aus menschlichen Gründen gehandelt, sagte der Mann vor Gericht. Die Frau, die seit acht Jahren in Österreich ist, habe immer als Saisonnier gearbeitet, und er wollte ihr den Weg in den Kosovo ersparen. Sie sollte arbeiten dürfen und dem Steuerzahler nicht zu Last fallen, begründete er die Entscheidung.

Beamter muss Gesetze einhalten

Richter und Staatsanwalt zeigten Verständnis, argumentierten aber, dass der Angeklagte als Beamter die Gesetze einhalten müsse. Da der 51-Jährige unbescholten und voll geständig war, wurde ein mildes Urteil gesprochen: Statt der Mindeststrafe von sechs Monaten wurden drei Monate in eine Geldstrafe von 2700 Euro umgewandelt. Der Beamte nahm das Urteil an. (red, DER STANDARD Printausgabe 12.7.2007)