Kassel - Der Kannibalenfilm "Rohtenburg" bleibt in Deutschland verboten. Das Landgericht in Kassel hat nach Mitteilung eines Rechtsanwalts vom Mittwoch eine entsprechende Entscheidung vom März vergangenen Jahres bestätigt. Die Richter hätten sich der Rechtsansicht des Frankfurter Oberlandesgerichtes angeschlossen, nach der der Film die Persönlichkeitsrechte des als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordenen Mannes verletzt. Vom Gericht war am Nachmittag keine Bestätigung zu bekommen.

Der Täter aus dem osthessischen Rotenburg hatte einen 43-Jährigen mit dessen Einverständnis entmannt, ihn dann getötet und Teile gegessen. Laut Anwalt Dirk Scharrer hat auch das Kasseler Landgericht die Rechte seines Mandanten verletzt gesehen, da mit dem Film keine verselbstständigte Kunstfigur geschaffen worden sei.

Berufung möglich

Damit bleibt der Kinostreifen von Martin Weisz mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle in Deutschland weiter unter Verschluss und darf nicht veröffentlicht werden. Die amerikanische Produktionsfirma Atlantic Streamline kann allerdings Berufung gegen das Urteil einlegen. In Spanien war der Film auf dem Filmfestival Kataloniens in Sitges bei Barcelona ausgezeichnet worden.

Das Landgericht Frankfurt/Main hatte den Angeklagten am 9. Mai 2006 wegen Lustmordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der damals 44-Jährige habe seinen Geschlechtstrieb befriedigen wollen, als er am 10. März 2001 einen Ingenieur aus Berlin entmannte, tötete und zum Teil aß, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Im Februar dieses Jahres wies der Bundesgerichtshof die Revision des Verurteilten zurück. Dabei hatte der Anwalt geltend gemacht, die Tat sei nur als Tötung auf Verlangen zu werten, weil das Opfer mit der Tötung einverstanden gewesen sei. (APA/dpa)