Eine Anklageerhebung wurde vom Justizministerium genehmigt. Wem welcher Prozess gemacht wird, soll sich aber laut Grazer Staatsanwaltschaft erst in den kommenden Wochen entscheiden.

***

Graz – In der Gerichtscausa Herberstein wird es wieder spannend: Nachdem das Justizministerium grünes Licht für eine Anklage gegeben hat, wird die Staatsanwaltschaft Graz in den kommenden Wochen den Strafantrag ausfertigen. Wie Manfred Kammerer, Sprecher der Anklagebehörde, am Donnerstag erklärte, wird es aber bis zur Fertigstellung keinerlei Auskünfte geben. Gegen wen und in welchem Ausmaß Anklage erhoben werde, stehe noch nicht fest. Fix ist aber, dass es eine Anklage und damit höchstwahrscheinlich einen Prozess im Herbst geben wird.

In der Causa geht es, wie der Standard berichtete, um angeblich missbräuchlich verwendete Fördergelder des Landes. Ermittelt wurde wegen des Verdachtes des Betruges beziehungsweise Fördermissbrauchs. Untersuchungsgegenstand waren auch Doppelverrechnungen und Rechnungsumschreibungen, also mutmaßlicher Steuerbetrug. Die Vorwürfe gegen Mitglieder der damaligen Landesregierung, die den Förderungen zustimmten, wurden inzwischen fallen gelassen. Übrig blieb Gräfin, Schlossbesitzerin und Tierparkbetreiberin Andrea Herberstein.

Selbstanzeige

Der ehemalige Gutsverwalter, Heinz Boxan, der mit der Familie Herberstein jahrelang familiär verbunden war, hatte die Causa mit einer Selbstanzeige ins Rollen gebracht. Über die Motive dieses Schrittes kursierten wilde und romantische Gerüchte. Herberstein argumentierte stets, die steirischen Landespolitiker hätten in die Hand versprochen, den Tierpark mit einer größeren Summe zu fördern. Ohne diese Zusage wäre der Zoo geschlossen worden.

Nach Jahren politischer Diskussion hatte sich das Land auf eine stille Beteiligung von 2,9 Millionen Euro geeinigt: Mit dieser Summe seien die Investitionen im Nachhinein kofinanziert worden, argumentiert Herberstein. Die Staatsanwaltschaft meinte, da der Zoo-Betrieb nur mit Subventionen erhaltbar gewesen sei, sei ein drohender Konkurs verschleppt worden. Stimmt nicht, entgegnet Herberstein: Das Unternehmen sei in keiner Phase insolvenzgefährdet gewesen. Es habe genug Vermögen der Familie gegeben.

Fünf Millionen Euro

Im vergangenen April sprach die Staatsanwaltschaft von einem Schaden im Ausmaß von fünf Millionen Euro durch umgeschriebene Rechnungen. Herberstein-Anwalt Peter Bartl sagte, es seien maximal "50.000 Euro Förderungen", die aufgrund von umgeschriebenen Rechnungen gewährt worden seien, davon rund 10.000 Euro aus "betrugsanhängigen" Rechnungen. Die Staatsanwaltschaft kam auf eine höhere Summe, weil sie davon ausging, dass überhaupt keine Förderungen gezahlt worden wären, wenn die Politik von den umgeschriebenen Rechnungen gewusst hätte. (red, DER STANDARD - Printausgabe, 13. Juli 2007)