Wien – Beim Angebot der Prozessbegleitung für Opfer von Gewaltverbrechen gibt es deutliche Lücken. Vor allem die Landbevölkerung und Raubopfer bestreiten den Gang zum Gericht ohne die kostenlose Hilfe, zeigt eine Studie im Auftrag des Justizministeriums. Der Grund: Die Helfer sitzen fast ausnahmslos in Wien und den Landeshauptstädten.

Seit 1. Jänner 2006 hat man das gesetzlich festgeschriebene Recht auf eine Prozessbegleitung durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen spezialisierter Einrichtungen. Darunter fällt zum Beispiel die Erledigung bürokratischer Wege für die Verbrechensopfer, aber auch die psychologische Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Verhandlung bis zur persönlichen Begleitung in den Gerichtssaal.

Etwas mehr als 2200 Personen wurden bis September 2006 unterstützt, das Justizministerium zahlte dafür 2,23 Millionen Euro, etwas mehr als 1000 Euro pro Betroffenen. In den meisten Fällen greifen Frauen, die Opfer von Sexualdelikten und innerfamiliärer Gewalt geworden sind, auf die Hilfe zurück. Warum Raub- und Körperverletzungsopfer kaum davon Gebrauch machen? Weil die Polizei teilweise zu spät von der Möglichkeit informiert, kritisieren die Studienautorinnen Birgitt Haller (Institut für Konfliktforschung) und Veronika Hofinger (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie).

Kein Geld bei Einbruch

Aus der Sicht von Udo Jesionek, Präsident der Opferschutzorganisation "Weißer Ring", wäre trotz der geteilten Inanspruchnahme eine Ausweitung notwendig. Auf traumatisierte Einbruchsopfer nämlich, deren Probleme so weit gehen können, dass sie die Wohnung wechseln müssen. Ein Ansinnen, das Justizministerin Maria Berger (SP) zwar wohlwollend registriert. Alleine, sie habe kein Geld dafür, bedauert die Politikerin. Die Budgetmittel dafür werden im nächsten Jahr zwar gegenüber 2006 verdoppelt sein, damit soll aber vor allem eine bessere Betreuung im ländlichen Raum forciert werden. Dort sei nämlich das vorhandene Angebot überhaupt zu wenig bekannt, fand die Untersuchung heraus. (moe, DER STANDARD - Printausgabe, 13. Juli 2007)