Wie Richterin Lucie Heindl-König feststellte, wurde durch durch den Artikel der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt und Elsners Ehre verletzt. Vor allem im Hinblick auf die eingetretenen Folgen gebühre dem 72-Jährigen dafür eine "saftige Entschädigung", so die Richterin. "News"-Anwalt Gerald Ganzger meldete gegen die Entscheidung Berufung an.
Flotter Rentner
"News" hatte in der Geschichte den Eindruck erweckt, Elsner halte die Behörden zum Narren. Dieser hatte eine für Ende August vorgesehene Einvernahme durch die Wiener Justiz abgesagt, nachdem er am 21. August in seinem Domizil im südfranzösischen Mougins eine Herzattacke erlitten hatte. Laut dem Bericht lenke der vorgeblich Schwerkranke mit 120 Stundenkilometern einen Porsche, spielte Golf und sei in der Lage, an einem Nachmittag drei Geschäftstermine zu erledigen.
Haftbefehl
Nur wenige Stunden, nachdem der Bericht erschienen war, stellte das Wiener Straflandesgericht einen Haftbefehl gegen den bis zu diesem Zeitpunkt auf freiem Fuß befindlichen Elsner aus, der am nächsten Tag von den französischen Behörden vollzogen wurde. Begründet wurde dieser mit Fluchtgefahr, wobei in dem Dokument auch auf die "News"-Meldung Bezug genommen wurde.