Die AKP-Aktivistinnen tragen schrill-orange Kopftücher, kurze T-Shirts über langen Ärmeln, stehen anscheinend auf Recep Tayyip Erdogan und repräsentieren den Widerspruch in der türkischen Gesellschaft. Denn emanzipierte Türkinnen fürchten die AKP eigentlich als Vertretung des religiösen Patriarchats. Ende April waren es vor allem die kemalistischen Frauen, die auf die Straße gingen, um für den Säkularismus zu kämpfen.

Im aktuellen Machtkampf zwischen der Regierung und den Militärs stellten sie sich klar „vor die glorreiche türkische Armee“. Denn sie fürchten, dass die AKP, wenn sie auch den Staatschef stellt, den Präsidentensitz in einen „Palast eines religiösen Ordens“ verwandeln wird. Fast scheint ihnen ein Putsch der Militärs lieber als mehr Macht für die AKP, auch wenn sie demokratisch legitimiert ist. Sie berufen sich auf das emanzipatorische Erbe von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk, der in den 1920er-Jahren die Scharia aus der Rechtsprechung verbannte. Haben sie Recht, müssen sich die Frauen vor der AKP fürchten? Hat sich die Situation nach fünf Jahren AKP-Regierung verschlechtert?

In einer Studie der European Stability Initiative (ESI), „Geschlecht und Macht in der Türkei“, kommen die Autoren zu dem Schluss, dass durch die Reformen im türkischen Ehe-, Scheidungs- und Eigentumsrecht, durch neue Zusätze in der Verfassung, die den Staat dazu verpflichten, die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten, Programme gegen häusliche Gewalt und einem verbesserten Zugang zur Bildung für Mädchen, die Türkei einen bedeutenden Schritt unternommen hat, um zur postpatriarchalen Welt aufzuschließen. ESI schreibt von den radikalsten Veränderungen für Frauen seit 80 Jahren.

Wie passt das nun mit den Ängsten der Kemalistinnen zusammen? Und weshalb findet die feministische Revolution gerade zu einem Zeitpunkt statt, an dem eine islamisch-konservative Regierung an der Macht ist? Erstens: Das Zivilrecht wurde bereits vor dem Amtsantritt Erdogans 2001 reformiert. Zweitens: Die revolutionäre Strafrechtsreform ist ein Ergebnis der Lobbying-Arbeit von Frauengruppen. Und drittens ist noch lange nichts gut.

Nach wie vor gibt es Frauen, denen Gewalt angetan wird und denen die Gerichte trotz der Reformen nicht helfen. Der Global Gender Gap Index 2006 zeigt, dass die Türkei auf Platz 106 von 115 Ländern rangiert, wenn es um die Möglichkeiten von Frauen geht, ökonomisch zu partizipieren. Nur 28 Prozent der Türkinnen arbeiten. Damit liegt das Land weit hinter allen europäischen Ländern, aber auch hinter Algerien, Äthiopien oder Tunesien.

Auch die Einkommensungleichheit von Männern und Frauen ist katastrophal. Am schlimmsten ist aber wohl die Diskriminierung im politischen Bereich: Nur vier Prozent der Parlamentarier sind Frauen, zurzeit gibt es überhaupt nur eine Frau in der Regierung. Das ist bemerkenswert, denn Erdogan hat seinen Wahlsieg 2002 auch den arbeitenden türkischen Frauen zu verdanken. Keine andere Partei hat so viele weibliche Mitglieder wie die AKP. Und manche profitierten sogar vom Erfolg der AKP, obwohl der Diskurs über Frauen in der Partei konservativ blieb.

Umso revolutionärer waren die Rechtsreformen, weil durch sie die Sexualität der Frauen nicht mehr als Frage der Familienehre oder Moral definiert wird, sondern an individuelle Rechte für Frauen gekoppelt wurde. Die zweite Revolution für die türkischen Frauen nach der Abschaffung der Polygamie in den 1920ern begann schon 2001 mit der Zivilrechtsreform, die die Gleichstellung der Ehepartner als Eltern zu ihren Kindern festlegte. Außerehelich geborene Kinder werden seitdem den Müttern zugesprochen.

Dann führte vor allem der klare EU-Kurs des Premiers dazu, dass diskriminierende Bestimmungen aufgehoben wurden. Das Strafrecht, das bis dahin von Konzepten wie Ehre, Schande und Scham nur so strotzte, wurde reformiert. Zuvor wurde Vergewaltigung noch als eine Ehrverletzung der Familie verstanden. Konsequenterweise gab es deshalb Vergewaltigung in der Ehe nicht und Vergewaltiger wurden nicht bestraft, wenn sie anboten, ihr Opfer zu heiraten. Die 35 Artikel, die Frauen und ihr Recht auf sexuelle Autonomie betrafen, wurden aber geändert und Verweise auf Schande oder Keuschheit gestrichen. (DER STANDARD, Printausgabe, 14./15.7.2007)