Wien – Eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für das Kindergeld-Gesetz schaltet sich nun auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in die Debatte ein. Eine Gruppe von Flüchtlingen, so genannte subsidiär Schutzberechtigte, würden vom Entwurf benachteiligt, so UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer in einer Aussendung. Im Asylverfahren bekämen sie Abschiebeschutz und Aufenthaltsrecht, dennoch müssten sie als einzige Personengruppe eine "Erwerbstätigkeit" nachweisen, um für ihre Kleinkinder Kindergeld zu bekommen, erklärte er. Schönbauer bezeichnete den Entwurf als "Integrationsbehinderungsgesetz".

Gleichbehandlung gefordert

UNHCR erläutert in seiner Begutachtung des Entwurfes, dass diese Hürde der "Erwerbstätigkeit" für andere Flüchtlinge nicht gelte. Die Organisation empfiehlt EU-weit die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten mit Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, da beide Personengruppen in der gleichen Lage sind: Sie bräuchten eine neue Heimat, weil ihre eigene zu gefährlich für sie ist, und sie müssten sich integrieren.

Weiters hielt UNHCR fest, dass der Kdolsky-Entwurf nicht der EU-Status-Richtlinie entspreche. Diese sieht für subsidiär Schutzberechtigte bei Kernleistungen des Staates wegen "Elternschaft" Gleichstellung mit Inländerinnen und Inländern vor. Die EU-Richtlinie wäre bis 10.10.2006 umzusetzen gewesen.

Kinder zweiter Klasse

"Die systemfremde Diskriminierung von diesen Kinderflüchtlingen nützt niemandem, sie behindert Integration von Flüchtlingsfamilien. Muss man in Österreich einem Ministerium wirklich erklären, dass Integration mit zwei Euro und ein paar Zerquetschten pro Kind und Tag nicht klappen kann?", kritisierte Schönbauer: "Vielleicht können ja andere Mitglieder der Bundesregierung Frau Ministerin Andrea Kdolsky unterstützen, damit sie keine Kinder zweiter Klasse schafft."

Derzeit leben rund 5000 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Österreich. "Wegen des Kdolsky-Entwurfs fallen wohl ein paar hundert Kleinkinder um das Kindergeld um", so Schönbauer abschließend. (red)