Studierenden mit einem Behindertenausweis und somit einer Behinderung von über 50 Prozent sollen die Studiengebühren in voller Höhe erlassen werden. "Weiters ist angedacht, dass es für Studierende mit Behinderungen unter 50 Prozent Behinderungsgrad einen teilweisen Erlass der Studiengebühren geben wird", ergänzt Studierendenvertreter Christian Dobnik. Mit dem Vizerektor für Lehre wird derzeit noch über die Details der Regelung verhandelt.
Uni
Auch TU und Med-Uni Graz befreien Studierende
Studiengebühren werden für StudentInnen gemindert oder zur Gänze erlassen
Die Anfrage der SPÖ hat offenbar ein aktuelles Thema getroffen: Einen Tag nach Bekanntwerden der Anfragebeantwortung des Wissenschaftsministeriums, in der aufgezählt ist, welche Unis behinderte Studierende von den Uni-Gebühren befreien, verkündet auch die TU Graz einen Studiengebührenerlass. Bisher hatte es dort keine Befreiung gegeben. Die Einigung mit dem Rektorat erfolgte schon vor einem Monat, umgesetzt wird das neue Modell ab dem kommenden Wintersemester.
Auch die Med-Uni Graz hat vor einigen Monaten ein Modell zur Studiengebührenbefreiung approbiert. Es gilt ebenfalls ab kommendem Wintersemester.
(red)