Studierenden mit einem Behindertenausweis und somit einer Behinderung von über 50 Prozent sollen die Studiengebühren in voller Höhe erlassen werden. "Weiters ist angedacht, dass es für Studierende mit Behinderungen unter 50 Prozent Behinderungsgrad einen teilweisen Erlass der Studiengebühren geben wird", ergänzt Studierendenvertreter Christian Dobnik. Mit dem Vizerektor für Lehre wird derzeit noch über die Details der Regelung verhandelt.
Uni
Auch TU und Med-Uni Graz befreien Studierende
Studiengebühren werden für StudentInnen gemindert oder zur Gänze erlassen