München/Wien - In der deutschen Bundeswehr gibt es große Vorbehalte gegen Pläne, von Terroristen entführte Passagierflugzeuge abschießen zu lassen. Wie das Münchner Nachrichtenmagazin "Focus" am Sonntag aus seiner kommenden Ausgabe meldete, fühlen sich Piloten und Waffensystemoffiziere der beiden deutschen Abfangjäger-Alarmrotten in Wittmund (Niedersachsen) und Neuburg an der Donau (Bayern) etwaigen Abschussbefehlen nicht verpflichtet.

"Von uns wird niemand eine Passagiermaschine abschießen. Wir wissen ja nicht einmal, ob in dem Flugzeug nur Terroristen sind", sagte ein Luftwaffenoffizier aus den Alarmrotten. Befehlsverweigerung sei das nicht: "Man kann auch mal nicht treffen." Die beiden Alarmrotten sind für die Sicherung des deutschen Luftraums zuständig und müssen nach der Alarmierung innerhalb von wenigen Minuten in der Luft sein, um die Gefahr abzuwehren. Ab 2008 sollen dabei Flugzeuge des Typs Eurofighter Typhoon zum Einsatz kommen.

Waffeneinsatz "nicht rechtmäßig"

Ablehnend zum Schießbefehl äußerte sich auch der Vorsitzende des deutschen Verbands der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge, Thomas Wassmann. "Ich kann bestätigen, dass die Crews ihre Waffen im Moment nicht einsetzen würden. Das wäre auch nicht rechtmäßig. Wenn sie sich auf ministerielle Argumente wie den gesetzlichen Notstand einlassen würden, hätten sie nach einem Abschuss die größten Schwierigkeiten", sagte Wassmann. "Wenn die Politik den Abschuss gekaperter Flugzeuge will, muss sie dies auf verfassungsrechtliche Grundlagen stellen und die Soldaten in der Folge schützen - straf- wie zivilrechtlich."

Ob sich die Haltung der "Phantom"-Crews dann grundlegend ändert, bezweifelt zumindest der Luftwaffenoffizier: "Einige würden vielleicht feuern. Trotzdem ist aus unserer Sicht ein Terrorangriff kein Verteidigungsfall."

Abschuss verfassungswidrig

In Deutschland wird wie in Österreich darüber debattiert, ob es ein ziviles Flugzeug abgeschossen werden darf, wenn es von Terroristen mit der Absicht gekapert worden ist, einen Anschlag zu verüben. Das deutsche Verfassungsgericht hat voriges Jahr entschieden, dass ein Abschuss verfassungswidrig wäre, weil sich die Bundeswehr nicht in innere Angelegenheiten einmischen dürfe. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) strebt nun eine Verfassungsänderung an, die einen Armee-Einsatz erlauben würde.

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) betonte, dass er auch ohne entsprechende Gesetzesänderung einen Schießbefehl erteilen würde, um etwa tausende Menschen in einem Fußballstadion zu retten. In diesem Fall könne man sich auf einen "übergesetzlichen Notstand" berufen, so Jung.

Keine gesetzliche Normierung

Die österreichische Bundesregierung hat erst am vergangenen Freitag im Nationalen Sicherheitsrat betont, keine gesetzliche Normierung anzustreben, weil eine derartige Ausnahmesituation gar nicht rechtlich geregelt werden könne. Für die Freigabe des Waffengebrauchs im Falle einer terroristischen Aktion sei der Innenminister zuständig. Die Letztentscheidung über den Waffeneinsatz liege beim Piloten. (APA)