Der Verwaltungsgerichtshof spielte Feuerwehr für Vater, Tochter (beide im Bild) und Mutter Torosian

Foto: NÖ Grüne
Hohenberg/Wien - Die tägliche Angst vor dem Auftauchen der Fremdenpolizei ist fürs Erste ausgestanden. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat Ende vergangener Woche die Abschiebung der im niederösterreichischen Hohenberg lebenden georgischen Asylwerberfamilie Torosian bis zu seiner Entscheidung über deren Beschwerde ausgesetzt.

Bürgermeister Heinz Preus (SPÖ) zeigte sich "sehr erleichtert, dass das Zittern endlich einmal vorbei ist". Er und der Großteil der Bevölkerung hatten Vater Arman (31), Mutter Ania (35) und deren 14-jährige Tochter Evelyne Torosian auch angesichts massiver Vorwürfe von FPÖ und BZÖ nicht fallengelassen.

Gummistiefel

Diese hatten die sofortige Außerlandesschaffung der Familie gefordert, nachdem ihnen zu Ohren gekommen war, dass der Vater wegen Diebstahls zu 120 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist. Der Mann hatte 1993 in einem Geschäft ein paar Gummistiefel für seine Tochter entwendet.

Jetzt muss der Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob eine Abschiebung der Torosians, die sich seit insgesamt sieben Jahren in Österreich befinden, behördliche "Willkür" wäre - wie deren Anwalt in seiner Beschwerde meint. Dabei stützt er sich auf den Umstand, dass der Unabhängige Bundesasylsenat (Ubas) fünf Jahre brauchte, um über die Asylberufung zu entscheiden. In der Wartezeit hatte sich die Familie in Hohenberg richtig eingelebt: Alle drei sprechen fehlerfrei Deutsch, der Vater gehört der Freiwilligen Feuerwehr an, Tochter Evelyne ist eine der besten Schülerinnen ihres Jahrgangs.

Ein derart hohes Maß an Integration ist eines jener Kriterien, die laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein juristisches Bleiberecht begründen - politisch wurde diese Vorgabe in Österreich bisher nicht umgesetzt. Die juristische Grundrechtsfrage werde erst im Rahmen eines Ausweisungsverfahrens zu klären sein, sagte der Sprecher des Verfassungsgerichtshofes, Christian Neuwirth zum Standard. Dann sei zu prüfen, ob eine Abschiebung zur "Zerrüttung" der Familie führen und damit gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen würde.

Länder aufwerten

Auf politischer Seite forderte am Sonntag der steirische Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ), die Entscheidung über humanitären Aufenthalt aus der Kompetenz des Innenministers in jene der Länder zu übersiedeln. Grünen-Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger stellte sich gegen diesen Vorschlag. (bri, DER STANDARD Printausgabe, 23.7.2007)