Interpretationsfragen
"Frauenministerin Doris Bures soll die Stellungnahme des Verfassungsdienstes zur Kindergeld- Zuverdienstgrenze genau lesen und nicht fehl interpretieren", kritisierte Steibl. Aus Sicht des Verfassungsdienstes würden keine zwingenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Zuverdienstgrenze an sich bestehen. Auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rückforderung würden ausgeräumt. Steibls Resümee: "Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes ist klar und unmissverständlich. Die Gesetze in Österreich gelten für die Allgemeinheit und sind daher auch von allen einzuhalten. Das sollte auch Ministerin Bures in dieser Form akzeptieren."
Auf die Seite von Bures stellten sich hingegen die Grünen. Familiensprecherin Sabine Mandak zeigte sich erfreut über den Vorstoß der Frauenministerin Bures, "endlich Vorschläge der Grünen aufzugreifen" - nämlich jenen Vorschlag, nur den Teil, der tatsächlich zu viel ausbezahlt wurde, zurückzufordern. Die Grünen wollen allerdings mehr als eine Reform des bisherigen Kindergeldes, wie sie Bures verlangt: "Die wirklich gute Lösung, vor allem im Sinne der Frauen, wäre eine Totalreform in Richtung des Grünen Karenzmodells", so Mandak. Dieses hätte zur Folge, "dass endlich mehr Männer in Karenz gehen".
"Politische Amnesie"
Schärfere Töne gab es von FPÖ-Frauensprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein: Die Forderung nach einem Ende der Zuverdienstgrenze müsse Bures vorrangig ihrer Kollegin, Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky, klar machen. "Schließlich wird die Regierung nicht müde, von der ach so tollen Zusammenarbeit zu schwärmen."