Santiago de Chile - Eine chilenische Richterin hat eine
Folterklage zweier Exil-Peruaner gegen Perus früheren Präsidenten
Alberto Fujimori abgewiesen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die zur Last gelegten Taten
außerhalb Chiles stattgefunden hätten. Die Kläger gaben an, während
der Herrschaft Fujimoris von 1990 bis 2000 in peruanischer Haft
gefoltert worden zu sein.
Mit der vor rund einer Woche eingereichten Klage sollte ein
Verfahren gegen den ehemaligen Staatschef in Chile ermöglicht
werden. Einen Auslieferungsantrag Perus hatte das Nachbarland
abgewiesen, derzeit ist ein Berufungsverfahren am Obersten
Gerichtshofs Chiles anhängig.
Berufung angekündigt
Ein Anwalt der Exil-Peruaner kündigte an, gegen den Beschluss vom
Dienstag Berufung einzulegen. Folter sei ein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, das internationalen Gesetzen zufolge auch außerhalb
des Landes, in dem es begangen wurde, strafrechtlich verfolgte werden
könne. Die Anwälte des Beschuldigten zeigten sich dagegen "recht
zufrieden" mit dem Gerichtsentschluss.
Menschenrechtsverletzungen und Korruption
Der 68-jährige Fujimori ist in Peru unter anderem wegen
Menschenrechtsverletzungen und Korruption in mehreren Fällen
angeklagt. Der Sohn japanischer Einwanderer war von 1990 bis 2000
peruanischer Staatschef. Nach seinem Rücktritt lebte er in Japan im
Exil. Im November 2005 reiste Fujimori überraschend nach Chile, wo er
festgenommen, aber nach sechs Monaten gegen Kaution wieder
freigelassen wurde. Wegen der Schwere der ihm zur Last gelegten
Delikte hatte die chilenische Justiz vor mehr als einem Monat
Hausarrest gegen Fujimori angeordnet, den er in einer
luxuriösen Wohnung im Norden der chilenischen Hauptstadt Santiago verbringt. (APA)