Santiago de Chile - Eine chilenische Richterin hat eine Folterklage zweier Exil-Peruaner gegen Perus früheren Präsidenten Alberto Fujimori abgewiesen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die zur Last gelegten Taten außerhalb Chiles stattgefunden hätten. Die Kläger gaben an, während der Herrschaft Fujimoris von 1990 bis 2000 in peruanischer Haft gefoltert worden zu sein.

Mit der vor rund einer Woche eingereichten Klage sollte ein Verfahren gegen den ehemaligen Staatschef in Chile ermöglicht werden. Einen Auslieferungsantrag Perus hatte das Nachbarland abgewiesen, derzeit ist ein Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshofs Chiles anhängig.

Berufung angekündigt

Ein Anwalt der Exil-Peruaner kündigte an, gegen den Beschluss vom Dienstag Berufung einzulegen. Folter sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das internationalen Gesetzen zufolge auch außerhalb des Landes, in dem es begangen wurde, strafrechtlich verfolgte werden könne. Die Anwälte des Beschuldigten zeigten sich dagegen "recht zufrieden" mit dem Gerichtsentschluss.

Menschenrechtsverletzungen und Korruption

Der 68-jährige Fujimori ist in Peru unter anderem wegen Menschenrechtsverletzungen und Korruption in mehreren Fällen angeklagt. Der Sohn japanischer Einwanderer war von 1990 bis 2000 peruanischer Staatschef. Nach seinem Rücktritt lebte er in Japan im Exil. Im November 2005 reiste Fujimori überraschend nach Chile, wo er festgenommen, aber nach sechs Monaten gegen Kaution wieder freigelassen wurde. Wegen der Schwere der ihm zur Last gelegten Delikte hatte die chilenische Justiz vor mehr als einem Monat Hausarrest gegen Fujimori angeordnet, den er in einer luxuriösen Wohnung im Norden der chilenischen Hauptstadt Santiago verbringt. (APA)