Statt wie in Ex-Jugoslawien oder Ruanda internationale Strafgerichte einzurichten, wenn ein Teil der Verbrechen schon verübt wurde, sollte nur mehr ein Tribunal zuständig sein: 1998 wurde der Internationale Strafgerichtshof (ICC) geschaffen. 2002 nahm er seine Arbeit auf. Das größte Manko: Aus Angst vor Anklagen gegen ihre Staatsbürger traten die USA, Russland und China dem Gericht nicht bei. 105 Staaten, darunter Österreich, sind dabei. Zuständig ist der ICC etwa bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord. Aber nur, wenn der zuständige Staat die mutmaßlichen Täter nicht selbst anklagt. Wie im Fall Sudan kann auch der UN-Sicherheitsrat eine Anklage verlangen. Der erste Prozess gegen Thomas Lubanga, Ex-Milizenführer in der Demokratischen Republik Kongo, wird voraussichtlich Anfang 2008 beginnen. (szi/DER STANDARD, Printausgabe, 27.7.2007)