Wien – Mit ihrer vorweihnachtlichen Aktion haben drei Wiener Innenstadt-Kaufleute im Vorjahr kräftig für Aufregung gesorgt. Anstatt die Rollläden geschlossen zu halten, haben sie sich an drei Adventsonntagen hinter den Ladentisch gestellt und ihre Boutiquen aufgesperrt. Eine "offizielle Strafe" mussten sie nicht bezahlen, betonen Thomas Singer (Furla, Pitti), Hartmut Krenslehner (Comocamicie) und Ernst Fischer (Fisher’s in Fashion), Konsequenzen für dieses Vorpreschen gab es trotzdem.

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und der Salzburger Rechtsschutzverband für Handel, Gewerbe und Industrie hatten laut Ernst Fischer Klage eingereicht. Und das erfolgreich. Das Handelsgericht sprach eine einstweilige Verfügung aus und erließ ein Unterlassungsurteil gegen die drei "Rebellen". Mit der Sonntagsarbeit ist also wieder Schluss. Außerdem mussten sie die eigenen und fremden Anwaltskosten sowie die Urteilsverkündung in drei Tageszeitungen berappen. Was im Endeffekt "an die 20.000 Euro für jeden Einzelnen" ausmachte, erzählen die drei Händler.

Nicht rentiert

Halten sich die Herren in Zukunft nicht an die vorgeschriebenen Sperrzeiten, blüht ihnen ein noch viel tieferer Griff in die Ladenkasse. Dann würden sie nämlich gegen ein Gerichtsurteil verstoßen und müssten "mit Strafen von bis zu 100.000 Euro rechnen", erzählt Krenslehner. "So was kann man sich dann nicht mehr leisten."

"Kaufmännisch gesehen hat sich der Vorstoß nicht rentiert", resümiert Singer. Der Diskussion um das "Offenhaltendürfen" an Sonntagen hätte die Sache aber durchaus gedient. (dun, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28./29.7.2007)