Hamburg/Wien - Als erstes der drei deutschsprachigen
Länder setzt Deutschland am Mittwoch (1. August) die überarbeitete
Rechtschreibung endgültig um. Damit werden Schülern nun Fehler nach
der überarbeiteten neuen Rechtschreibung angerechnet. An Österreichs
Schulen dauert es noch ein Jahr, in der Schweiz noch zwei Jahre, bis
die Übergangsfrist an den Schulen endet. Die deutschsprachigen
Nachrichtenagenturen AFP, AP, APA, ddp, Dow Jones, dpa, epd, KNA,
Reuters und sid stellen die Rechtschreibung bereits übermorgen,
Mittwoch, um.
"Nach den turbulenten ersten zwei Jahren gehen wir jetzt in
ruhigeres Fahrwasser", erklärte der Vorsitzende des Rates für
deutsche Rechtschreibung, Hans Zehetmair. Jetzt müssten Ruhe und
Beständigkeit einkehren. "Wir gehen davon aus, dass die Sprache und
die Schreibgewohnheiten eine Antwort darauf geben werden, welche
Schreibweise sich durchsetzt", meinte Zehetmair zu den zugelassenen
verschiedenen Varianten bestimmter Wörter. Besonderes Augenmerk werde
der Rat auf Worte wie "Gämse" (alt: "Gemse") und behände (alt:
"behende") richten sowie auf Bezeichnungen fremdsprachigen Ursprungs
wie "Frisör" (alt: "Friseur").
Die Agenturen haben sich in Fällen, bei denen Varianten zulässig
sind, auf eine gemeinsame Schreibweise geeinigt. Auf der gemeinsamen
Webseite http://www.die-nachrichtenagenturen.de wurde eine Liste mit
1.500 Variantenwörtern in der Agenturschreibweise veröffentlicht.
Wegen der heftigen Kritik an der Rechtschreibreform von 1996 war
das amtliche Regelwerk mit 1. August 2006 erneut geändert worden.
Entsprechend den Vorschlägen des Rats für deutsche Rechtschreibung
sind seitdem in einigen besonders umstrittenen Bereichen die alten
Schreibweisen wieder zugelassen.
So ist beispielsweise neben "kennen lernen" auch wieder die alte
Zusammenschreibung "kennenlernen" erlaubt. Wortverbindungen wie
"allein erziehend" und "so genannt" dürfen ebenfalls
zusammengeschrieben werden ("alleinerziehende Mutter", "sogenannte
schnelle Brüter"). In Fällen wie "auseinanderbrechen" ist die
Zusammenschreibung sogar wieder verbindlich vorgeschrieben. Das
Anredepronomen darf in Briefen wieder großgeschrieben werden: "du"
oder "Du". Bei der Kommasetzung und Worttrennung sind jetzt einige
Schreibweisen verboten, die nach der Reform 1996 erlaubt waren: Das
Komma ist etwa vorgeschrieben bei Sätzen wie "Sie öffnete das
Fenster, um frische Luft hereinzulassen". Einzelne Vokale am
Wortanfang dürfen am Zeilenende auch nicht mehr abgetrennt werden;
die Silbentrennung "A-bend" ist also unzulässig. (APA/dpa)