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Foto: AP/Joerg Sarbach
Hamburg/Wien - Als erstes der drei deutschsprachigen Länder setzt Deutschland am Mittwoch (1. August) die überarbeitete Rechtschreibung endgültig um. Damit werden Schülern nun Fehler nach der überarbeiteten neuen Rechtschreibung angerechnet. An Österreichs Schulen dauert es noch ein Jahr, in der Schweiz noch zwei Jahre, bis die Übergangsfrist an den Schulen endet. Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen AFP, AP, APA, ddp, Dow Jones, dpa, epd, KNA, Reuters und sid stellen die Rechtschreibung bereits übermorgen, Mittwoch, um.

"Nach den turbulenten ersten zwei Jahren gehen wir jetzt in ruhigeres Fahrwasser", erklärte der Vorsitzende des Rates für deutsche Rechtschreibung, Hans Zehetmair. Jetzt müssten Ruhe und Beständigkeit einkehren. "Wir gehen davon aus, dass die Sprache und die Schreibgewohnheiten eine Antwort darauf geben werden, welche Schreibweise sich durchsetzt", meinte Zehetmair zu den zugelassenen verschiedenen Varianten bestimmter Wörter. Besonderes Augenmerk werde der Rat auf Worte wie "Gämse" (alt: "Gemse") und behände (alt: "behende") richten sowie auf Bezeichnungen fremdsprachigen Ursprungs wie "Frisör" (alt: "Friseur").

Die Agenturen haben sich in Fällen, bei denen Varianten zulässig sind, auf eine gemeinsame Schreibweise geeinigt. Auf der gemeinsamen Webseite http://www.die-nachrichtenagenturen.de wurde eine Liste mit 1.500 Variantenwörtern in der Agenturschreibweise veröffentlicht.

Wegen der heftigen Kritik an der Rechtschreibreform von 1996 war das amtliche Regelwerk mit 1. August 2006 erneut geändert worden. Entsprechend den Vorschlägen des Rats für deutsche Rechtschreibung sind seitdem in einigen besonders umstrittenen Bereichen die alten Schreibweisen wieder zugelassen.

So ist beispielsweise neben "kennen lernen" auch wieder die alte Zusammenschreibung "kennenlernen" erlaubt. Wortverbindungen wie "allein erziehend" und "so genannt" dürfen ebenfalls zusammengeschrieben werden ("alleinerziehende Mutter", "sogenannte schnelle Brüter"). In Fällen wie "auseinanderbrechen" ist die Zusammenschreibung sogar wieder verbindlich vorgeschrieben. Das Anredepronomen darf in Briefen wieder großgeschrieben werden: "du" oder "Du". Bei der Kommasetzung und Worttrennung sind jetzt einige Schreibweisen verboten, die nach der Reform 1996 erlaubt waren: Das Komma ist etwa vorgeschrieben bei Sätzen wie "Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen". Einzelne Vokale am Wortanfang dürfen am Zeilenende auch nicht mehr abgetrennt werden; die Silbentrennung "A-bend" ist also unzulässig. (APA/dpa)