Linz - Das in einem Gerichtsprozess gegen einen 14-jährigen Oberösterreicher verhängte Urteil in Zusammenhang mit dem Tod eines Taxlers in Bosnien wird rechtskräftig. Das erklärte der österreichische Botschafter in Sarajewo, Gerhard Jandl, am Donnerstag. Der Vater des Burschen habe sich zu diesem Schritt entschlossen, weil erst nach Rechtskraft des Urteils ein Antrag auf Auslieferung nach Österreich gestellt werden könne. Der bosnische Justizminister habe in einem Gespräch "Unterstützung für rascheste Abwicklung" eines solchen Antrages zugesagt, so Jandl. Einweisung in eine Erziehungsanstalt Gegen den 14-Jährigen aus Freistadt war im Juli in einem Prozess in Mostar eine so genannte "Maßnahme" verhängt worden, nämlich die Einweisung in eine Erziehungsanstalt. Das schriftliche Urteil sei vor rund einer Woche zugestellt worden, die Einspruchsfrist laufe acht Tage später ab, so Jandl. Er rechne nicht damit, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Einspruch erheben werde. Mit dem Strafrahmen "ein bis fünf Jahre" sei ohnehin die Höchststrafe ausgeschöpft worden. Antrag auf Auslieferung Der Vater des jungen Oberösterreichers habe sich nach langem Überlegen dazu entschlossen, das Recht auf Einspruch ebenfalls nicht wahrzunehmen, sagte der österreichische Botschafter. Denn erst nach Rechtskraft des Urteils könne ein Antrag auf Auslieferung nach Österreich gestellt werden. Für einen solchen Antrag habe der bosnische Justizminister im Gespräch mit ihm, Jandl, mehrfach seine Unterstützung betont und bekräftigt, dass er keinen Grund sehe, warum der Antrag nicht genehmigt werden sollte. Jandl hat in diesem Zusammenhang mit dem österreichischen Justizministerium Kontakt aufgenommen. Sobald die Rechtskraftbestätigung für das Urteil eingetroffen sei, werde der entsprechende Antrag auf Überstellung ausgefertigt. Über die Dauer eines solchen Verfahrens wollte der Botschafter keine Angaben machen, dazu fehlten ihm "die Erfahrungswerte". Was geschah... Der 14-jährige Freistädter hatte sich am 18. April mit seiner Großmutter auf einer Pilgerreise in den Marienwallfahrtsort Medugorje befunden. Bei einem Beichtbesuch in einer Kirche verschwand der 14-Jährige, um angeblich auf die Toilette zu gehen. Tatsächlich aber nahm er ein Taxi, wo es in der Folge zu dem dramatischen Zwischenfall kam. Der junge Oberösterreicher stach mit einem Messer auf den 64-jährigen Taxilenker ein, dieser starb. Der Bub rechtfertigte sich damit, dass er von dem Taxler bedroht und angegriffen worden sei und er dann in Notwehr zugestochen habe. Das Gericht schenkte dieser Verantwortung des 14-Jährigen aber offensichtlich keinen Glauben und sprach ihn schuldig. (APA)