Geschlechterpolitik
Debatte um Pensionsalter
Anhebung auf 60 Jahre bei EisenbahnerInnen im Gespräch
Wien - "Möglichst rasch, wenn es nach mir geht, noch in dieser Legislaturperiode" will Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ) das Frühpensionsalter der
EisenbahnerInnen auf 60 Jahre anheben. Mit den Verhandlungen darüber soll noch heuer begonnen werden, befindet Grasser. Diese seine Ankündigungen haben
für einige Diskussion gesorgt. Infrastrukturminister Michael Schmid (FPÖ), Chefverhandler für die EisenbahnerInnenpension, sieht derzeit keinen Anlass für eine
neuerliche EisenbahnerInnenpensionsreform - sei doch erst vor dem Sommer eine Neuregelung beschlossen worden. Anhebung teilen
FPÖ-Sozialsprecher Herbert Haupt kann sich hingegen eine "gesplittete" Anhebung des Pensionsalters vorstellen: EisenbahnerInnen, die beim Gleisbau oder im
Verschub Schwerarbeit leisten, sollen nach wie vor mit 54,5 Jahren in Pension gehen können. Erst mit 60 in Pension sollen die EisenbahnerInnen gehen können,
die in Büro oder Verwaltung sitzen - laut Haupt etwa ein Drittel der 50.000 EisenbahnerInnen. Haupt glaubt nicht, dass eine Neuregelung noch heuer realistisch
sei. Man müsse aber alles unternehmen, um zu einem sozialeren System zu kommen.
Koalitionspartner ÖVP gibt sich zurückhaltend: "Wir beteiligen uns nicht an der Diskussion, wir warten auf das Gesamtkonzept. Die Pensionsgeschichte ist
in dieser Legislaturperiode vorläufig erledigt", meinte Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat.
"Unmoralisch und widerwärtig"
SPÖ-Finanzsprecher Rudolf Edlinger findet den Vorschlag Grassers schlicht "unmoralisch und widerwärtig". Vergesse Grasser doch, dass die EisenbahnerInnen
um fast 50 Prozent mehr Pensionsbeiträge bezahlten als andere. Auch der grüne Sozialsprecher Karl Öllinger findet eine Anhebung des
EisenbahnerInnenpensionsalters um 5,5 Jahre "abstrus".
Für die EisenbahnerInnengewerkschaft ist Grassers Idee noch viel mehr als das: Werde doch bereits die vor dem Sommer beschlossene Anhebung des
Pensionsalters von 53 auf 54,5 Jahre verfassungsjuristisch bekämpft - notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. (APA/eli)
(D
ER
S
TANDARD
, Print-Ausgabe, 17.08.2000)