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Düsseldorf - Der Zusammenschluss der schweizerischen Phonak-Gruppe mit der dänischen Resound zum Weltmarktführer für Hörgeräte droht am deutschen Kartellamt zu scheitern. Die Schweiz sei über den Eingriff der deutschen Behörde in eine schweizerisch-dänische Angelegenheit "in hohem Maße konsterniert", wie die Phonak-Anwälte sagten. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht machte am Mittwoch klar, dass es das Verbot der Wettbewerbshüter im Schnellverfahren nicht aufheben könne. Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen, entsprechende Anträge seien nach derzeitiger Einschätzung unzulässig.

Eine Entscheidung will das Gericht am 8. August verkünden. Die Phonak-Gruppe kündigte an, eher auf die Übernahme zu verzichten, als einen jahrelangen Rechtsweg zu beschreiten. Ihre Anwälte kritisierten, dass es gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts, die im Widerspruch zu zahlreichen Kartellbehörden anderer Länder stehe, praktisch keinen vorläufigen Rechtsschutz gebe.

Marktbeherrschende Stellung

Das deutsche Kartellamt hatte die zwei Mrd. Euro schwere Übernahme im April verboten, weil dies auf dem deutschen Markt zu einer marktbeherrschenden Stellung von Siemens, Phonak und Oticon führe. Der Wettbewerb auf dem Markt sei bereits eingeschränkt, die von den Oligopolisten geforderten Preise unterschieden sich nicht wesentlich, hatten die Bonner Wettbewerbshüter argumentiert. Bei einem Zusammenschluss werde sich der gemeinsame Marktanteil des Oligopols von 80 Prozent auf etwa 90 Prozent erhöhen.

Die Phonak-Anwälte kritisierten das Verbot als völkerrechtlich unverhältnismäßig: Phonak erwirtschafte lediglich neun und Resound nur fünf Prozent seines Umsatzes in Deutschland. Da ein Beschwerdeverfahren drei Jahre dauere, werde die internationale Fusion damit faktisch torpediert, selbst wenn sie durch die Gerichte am Ende gebilligt würden. Es sei nicht möglich, den deutschen Markt von der Fusion bis zu einer Entscheidung auszunehmen. (APA)