Klagenfurt - Rascher als erwartet ist am Donnerstag die für den selben Tag geplante Abschiebung der zweifachen türkischen Mutter aus Kärnten in die Türkei abgeblasen worden. Die Abschiebung war für heute Donnerstag geplant. Die zu Mittag aus der Schubhaft entlassene Frau wurde von der Fremdenpolizei aufgefordert, dem Gesetz entsprechend vom Ausland aus eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Die Polizei wehrte sich gleichzeitig gegen Vorwürfe, unmenschlich vorgegangen zu sein.

Kärntens Grünen-Landessprecher Rolf Holub zeigte sich erfreut, dass auf die Abschiebung praktisch in letzter Minute verzichtet wurde. Das Asylverfahren sei für die Frau zwar negativ ausgegangen und Anträge auf Familienzusammenführung abgewiesen worden, es könne aber "nicht im Sinne eines Gesetzes sein, Halbwaisen zu produzieren".

Seit 2005 in Österreich

Die türkische Mutter zweier Kinder im Alter von zwei Jahren und acht Monaten sollte aus Kärnten abgeschoben und von ihrer Familie getrennt werden. Für die Kärntner Grünen war das unfassbar, da das Kleinkind noch gestillt werden muss. Die Frau ist mit einem österreichischen Staatsbürger türkischer Abstammung verheiratet und lebt seit 2005 in Österreich.

"Was ist das für ein Land, in dem eine Mutter von ihrem acht Monate alten Baby weggerissen wird?", fragte Grünen-Landessprecher Rolf Holub. "Hier wird eine intakte und gut integrierte Familie brutal auseinander gerissen. Niemand kann wirklich wollen, dass die beiden Kinder ohne ihre Mutter aufwachsen müssen. Ich frage mich, wie die ÖVP so ein Vorgehen mit ihren angeblichen christlichen Grundwerten vereinbaren kann", meinte Holub vor der Intervention.

Die Grünen intervenierten unmittelbar nach Bekanntwerden der Causa beim zuständigen ÖVP-Innenminister Günther Platter sowie bei Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Bundespräsident Heinz Fischer.

Antrag vom Ausland einbringen

"Wir haben in den vergangenen Monaten mehrmals versucht der Frau beizubringen, dass sie ins Ausland reisen und einen Antrag einbringen muss", erklärte der Villacher Polizeijurist Markus Plazer gegenüber dem ORF-Radio Kärnten. Dabei würde es sich nur um einen "Formalakt" handeln. Die Türkin habe sich aber geweigert, diesem Ansinnen nachzukommen und stattdessen den Antrag auf Niederlassungsbewilligung in Österreich gestellt. Dieser sei dann entsprechend dem Gesetz abgewiesen worden, zuletzt auch vom OGH.

Niederlassungsbewilligung Gerade in diesem Fall habe man sich sehr bemüht, eine gütliche Lösung zu erzielen, erläuterte Plazer. Allerdings habe die Frau seit ihrer Einreise vor zwei Jahren die Chance auf gesetzesmäßige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung nicht wahrgenommen. Dies könne sie jetzt nachholen, sagte der Polizeijurist. (APA)