16-jähriger Übersetzer von "Harry Potter" wird nicht belangt
Schüler hatte französische Version ins Internet gestellt - Polizei nahm Jungendlichen über Nacht mit aufs Revier
Redaktion
,
Ein französischer Schüler, der einfach so das
neue Abenteuer von "Harry Potter" übersetzt und ins Internet gestellt
hat -
der WebStandard berichtete
, muss keinen Ärger vonseiten der Autorin Joanne K. Rowling
befürchten: Sie und der französische Verlag Gallimard werden den
16-Jährigen nicht verklagen und auch keine Schadensersatzansprüche
stellen. Dies teilte der Verlag am Samstag in Paris mit. Schließlich
handle es sich nicht um organisierte Kriminalität und auch nicht um
den Versuch, Profit aus der Übersetzung zu schlagen.
Freude
Der Gymnasiast aus dem südfranzösischen Aix-en-Provence hatte
einfach aus Spaß "Harry Potter and the Deathly Hallows" in Windeseile
übersetzt und seine Version ins Internet gestellt. Der Verlag
Gallimard, der in Frankreich die Rechte an den "Harry Potter"-Büchern
hat, hatte daraufhin die Polizei eingeschaltet. Sie nahm den Schüler
fest, er musste eine Nacht auf dem Revier verbringen. Nachdem sich
aber herausstellte, dass der 16-Jährige sich nicht bereichern wollte,
sondern nur ein Fan des Zauberlehrlings ist, wurden die Ermittlungen
eingestellt.
Internet
Die illegale französische Version des siebenten und letzten "Harry
Potter"-Bandes war wenige Tage nach dem Erscheinen des englischen
Originals im Internet aufgetaucht. "Harry Potter and the Deathly
Hallows" war am 21. Juli erschienen. Auf Französisch kommt der letzte
Potter-Band wie die deutsche Fassung erst Ende Oktober in den
Buchhandel. (apa)
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