Die erste Aufregung um die Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes hat sich gelegt – da droht gleich neues Ungemach für berufstätige Eltern: Wer die Kurzzeit-Variante des Kindergeldbezuges in Anspruch nimmt, erhält um bis zu 1300 Euro weniger als jene Eltern, die sich mindestens 30 Monate lang brav an die Zuverdienstgrenze halten. Eine nicht unerhebliche Summe, versteckt in einer Novelle, die vom Familienministerium als großartige Flexibilisierung und daher als Vorteil für berufstätige Eltern gepriesen wird. Besonders benachteiligt werden durch die Gesetzesnovelle einmal mehr die Alleinerzieherinnen: Ohne Kindergeld-bezugswilligen Partner bleibt es für sie bei 800 Euro pro Monat, 15 Monate lang.

Dass die Zuverdienstgrenze ein wenig sinnvolles Instrument ist, darüber ist man sich landauf, landab einig. Ob katholischer oder freiheitlicher Familienverband, rote oder schwarze Landesregierung – in ihren Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzesentwurf plädieren sie und viele mehr unisono für die Aufhebung dieser willkürlichen Grenze. Da bringt auch die Erhöhung wenig, mit der man die Eltern trösten will: 16.200 statt bisher 14.600 Euro soll die Zuverdienstgrenze künftig betragen. Ein Hürde, die viele Eltern auch mit einem Halbtagsjob mühelos überschreiten. Von der Wahlfreiheit, die im Gesetz als Ziel festgeschrieben ist, ist also auch nach der anstehenden Novelle wenig zu merken.

Im zuständigen Ministerium schaltet man derweil auf stur: Man halte sich an das, worauf man sich in den Koalitionsverhandlungen geeinigt habe. Eine Einigung, die Familienministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) nicht mitverhandelt hat, die sie aber trotzdem eifrig verteidigt. Vom Bild der ach so liberalen neuen Familienministerin ist nach einem halben Jahr in der Regierung wenig übrig geblieben. Und die SPÖ? Die bemüht sich um die Abschaffung einer Grenze, die sie bereits beim Regierungsprogramm akzeptiert hat.

Gelegentliche Zurufe von SPÖ-Frauenministerin Doris Bures verhallen weitgehend ungehört. Die von ihr vorgeschlagene Begrenzung der Arbeitszeit wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Für Angestellte mag diese funktionieren – aber wie misst man die Arbeitszeit von Unternehmerinnen? Oder von neuen Selbstständigen, die ihr Einkommen von mehreren Auftraggebern lukrieren? Fest steht: Das Prozedere muss einfacher werden. Denn die zahlreichen Rückzahlungsforderungen resultieren nicht zuletzt daraus, dass die Berechnung der Zuverdienstgrenze nahezu undurchschaubar ist.

Nun ist ein Verzicht auf 1300 Euro in eineinhalb Jahren für gut verdienende und gut gebildete Mütter – und die sind es letztlich, auf die die Kindergeld-Flexibilisierung abzielt – zwar in den wenigsten Fällen eine Existenzfrage. Dahinter steckt allerdings eine Botschaft, die weder besonders erbaulich noch fortschrittlich ist: Wer versucht, Kind und Karriere unter einen Hut zu bekommen, der wird bestraft – und läuft Gefahr, in eine völlig unnötige Flexibilisierungsfalle zu tappen. (DER STANDARD, Printausgabe, 13.8.2007)