Finanzen & Börse
Etappensieg vor deutschem Bundesgerichtshof
Deutscher BGH entschied: Private Sportwetten-Vermittlung war nicht strafbar
Karlsruhe - Ein Urteil des deutschen
Bundesgerichtshofs (BGH) bedeutet einen Etappensieg für den
österreichischen Internet-Sportwettenanbieter bwin. Demnach war die
private private Vermittlung von Sportwetten trotz des staatlichen
Wettmonopols bis März 2006 nicht strafbar. Die Wettbürobetreiber
hätten sich in einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" befunden, weil
die Rechtslage unklar gewesen sei, entschied der Vierten Strafsenat
des BGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Private Anbieter hätten vor einem Urteil des Verfassungsgerichts
nicht wissen können, dass ihre Tätigkeit nicht erlaubt gewesen sei.
Diese hoffen nun auf Europa, um die nationalen Glücksspielmonopole
abzuschaffen. Das Oberlandesgericht Wien stellte fest, dass
Österreichs Glücksspielrecht mit Europäischem Gemeinschaftsrecht
nicht vereinbar ist. "Die Politik ist nun am Zuge, eine EU-konforme
Rechtslage zu schaffen, die die Realitäten des Internet-Zeitalters
berücksichtigt", sagte bwin-Rechtsanwalt Thomas Talos. (APA)