Karlsruhe - Ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) bedeutet einen Etappensieg für den österreichischen Internet-Sportwettenanbieter bwin. Demnach war die private private Vermittlung von Sportwetten trotz des staatlichen Wettmonopols bis März 2006 nicht strafbar. Die Wettbürobetreiber hätten sich in einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" befunden, weil die Rechtslage unklar gewesen sei, entschied der Vierten Strafsenat des BGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Private Anbieter hätten vor einem Urteil des Verfassungsgerichts nicht wissen können, dass ihre Tätigkeit nicht erlaubt gewesen sei. Diese hoffen nun auf Europa, um die nationalen Glücksspielmonopole abzuschaffen. Das Oberlandesgericht Wien stellte fest, dass Österreichs Glücksspielrecht mit Europäischem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist. "Die Politik ist nun am Zuge, eine EU-konforme Rechtslage zu schaffen, die die Realitäten des Internet-Zeitalters berücksichtigt", sagte bwin-Rechtsanwalt Thomas Talos. (APA)