Bestellungen aus dem EU-Ausland könnten erneut teurer werden. Nachdem im Juli die 22-Euro-Grenze für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer für Lieferungen aus Drittstaaten abgeschafft wurde, droht selbiges nun auch der Zollfreibetragsschranke. Entsprechende Pläne hegt man laut "Süddeutscher Zeitung" in der EU-Kommission.

Die Freibetragsschranke liegt bei 150 Euro. Ab diesem Betrag wird für Waren, die zollpflichtig sind, erneut eine Gebühr fällig.

Nach der Freibetragsgrenze für die Einfuhrumsatzsteuer könnte bald auch jene für Zollgebühren fallen.
APA/AFP/EMMANUEL DUNAND

Zollbehörden sollen enger zusammenarbeiten

Im Rahmen der angestrebten Reform ist eine Vereinheitlichung der Zollsätze vorgesehen. Gleichzeitig sollen die nationalen Zollbehörden künftig auch ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von illegalen Importen und Zollbetrug verstärken. Dabei sollen sie auch ihre Datenbestände hierzu zusammenführen. Der Wegfall der Zollfreibetragsgrenze könnte wiederum bis zu 750 Millionen Euro jährlich ins EU-Budget spülen.

Der Zollsatz für Einfuhren unterscheidet sich je nach Kategorie und Ursprungsland, da für einige Länder basierend auf Abkommen günstigere Bedingungen gelten. Für jene Artikel, für die Zoll anfällt, orientiert sich der Satz häufig an der Höhe der Umsatzsteuer. Viele Produkte, darunter auch gängige Konsumgüter wie Smartphones, können aktuell zollfrei eingeführt werden. Für konkrete Auskünfte bieten die österreichischen Zollbehörden eine eigene Hotline an. (gpi, 16.5.2023)