Nun macht Netflix also auch in Deutschland und Österreich Ernst mit seinem Kampf gegen die Weitergabe von Log-in-Daten an Familie und Freunde. Wer Personen, die außerhalb des Haushalts wohnen, Zugriff auf das Streamingangebot gewähren möchte, muss eine Zusatzgebühr entrichten. Dabei gibt es allerdings bestimmte Regeln und Einschränkungen, sowohl für Kontoinhaber als auch für die zugebuchten Nutzer. Technische Umgehungsmöglichkeiten sind zwar möglich, aber wenig praktikabel. Wir geben hier eine Übersicht.

Netflix schreibt mit der Änderung fest, dass ein Abonnement dafür vorgesehen ist, innerhalb eines Haushalts genutzt zu werden. Dessen Standort wird vom Account-Inhaber definiert – wie die Verwendung technisch überwacht wird, bleibt aber offen. Netflix erfasst keine Standortdaten via GPS, aber sehr wohl IP-Adressen. Naheliegend ist also, dass diese auch herangezogen wird, um festzustellen, ob mehrere Nutzer über den gleichen Haushalt oder von verschiedenen Wohnadressen auf das Angebot zugreifen. Dabei gelten aber bestimmte Toleranzen, zumal es auch problemlos möglich sein soll, auf das Netflix-Konto zuzugreifen, während man auf Reisen ist.

Freunden und Familienmitgliedern aus anderen Haushalten Zugriff auf das eigene Netflix-Konto zu geben kostet nun extra.
DER STANDARD/Pichler

Nur für Standard- und Premium-Abos

Wer Freunde oder nicht im Haushalt lebende Familienmitglieder das eigene Abo mitverwenden lassen möchte, muss sie für jeweils 4,99 Euro pro Monat als Zusatznutzer dazubuchen. Voraussetzung dafür ist, dass man entweder ein Standard- oder ein Premium-Abo besitzt. Ersteres ist auf ein Zusatzmitglied limitiert, der Premium-Tarif kann maximal von zwei Zusatzkonten mitgenutzt werden.

Basis-Abos oder das (in Österreich und Deutschland nicht verfügbare) vergünstigte Abo mit Werbeeinblendungen  unterstützen keine Zusatzmitglieder – auch für Konten, die Teil eines Partnerpakets sind oder deren Nutzung über einen Dritten in Rechnung gestellt wird.

Die Neuanmeldung bzw. Entfernung externer User ist jeweils nur einmal im Monat möglich. Das Konto der zusätzlichen Nutzer muss außerdem im gleichen Land angemeldet worden sein wie das eigene.

Zugriff mit Einschränkungen

Die zusätzlichen Mitglieder können somit günstiger auf Netflix zugreifen als mit einem eigenen Abo, da der Basistarif bereits mit 7,99 Euro pro Monat zu Buche schlägt. Sie verfügen über ein eigenes Profil, und ihnen stehen auch alle Inhalte und die volle Videoqualität des Abos (Full-HD oder 4K) zur Verfügung. Sie können auch ein bestehendes Profil übertragen, um weiter Zugriff auf ihren Titelverlauf, Empfehlungen, Favoriten und Einstellungen zu haben.

Es gibt jedoch funktionale Einschränkungen. Sie können keine weiteren Profile erstellen und Netflix auch nur auf einem Gerät gleichzeitig streamen. Downloads von Filmen und Serienfolgen sind jeweils auch nur auf einem Gerät möglich. Der gleiche Inhalt kann also nicht sowohl auf dem Tablet als auch auf dem Laptop eines Zusatzmitglieds gespeichert werden. Eigene Altersfreigaben sind möglich, ein Zusatzmitglied kann allerdings kein Kinderprofil verwenden.

Wird das Abo gekündigt oder auf den Basistarif umgestellt, müssen Zusatzmitglieder ihr Profil auf einen eigenen Account verschieben, da sie sonst verloren gehen. Die Kündigung erfolgt automatisch mit dem Auslaufen des Abos am Hauptkonto.

Wer derzeit schon ein anderes Konto mitverwendet, muss sich für die Umstellung zum Zusatzmitglied vom Account-Inhaber einladen lassen. Diese Einladung wird per Mail verschickt, sobald ein Zusatzmitglied hinzugefügt wird. Aber Achtung: Wer über die verwendete E-Mail bereits einmal ein eigenes Netflix-Konto angemeldet hat, kann "derzeit" (so die Formulierung des Netflix-Supports) nicht eingeladen werden. Nur neue Nutzer und ehemalige Zusatzmitglieder können hinzugefügt werden.

Technische Umgehung wenig praktikabel

Die Möglichkeiten, die neue Netflix-Policy zu umgehen, sind limitiert und wenig praktikabel. Denkbar ist die Verwendung eines VPNs, um Netflix in einem Land zu nutzen, in dem die Maßnahmen gegen Passwort-Sharing noch nicht eingeführt wurden. Das ist rechtlich potenziell schwierig, da man in diesem Fall ein neues Konto mit Rechnungsadresse im jeweiligen Land anlegen muss. Dazu besteht das Risiko, dass Netflix die Restriktionen für Passwortweitergabe auch dort einführt. Es bedeutet zudem, dass man den bisher genutzten Account mitsamt Favoritenliste, Titelverlauf und sämtlichen anderen Einstellungen und Daten zurücklassen muss. 

Als weitere Möglichkeit kursiert die Idee, einen privaten VPN-Server im Netzwerk des Account-Inhabers zu betreiben. Über diesen erfolgen Zugriffe auf Netflix über die IP-Adresse seines Anschlusses, was die "Haushaltserkennung" umgeht. Das läuft allerdings den Nutzungsrichtlinien von Netflix zuwider, und die Umsetzung erfordert technisches Vorwissen. Zudem wird für das Streaming an die VPN-Nutzer die Internetverbindung die Internetverbindung des Kontoinhabers verwendet, was Probleme mit Bandbreite und Latenz und somit der Wiedergabequalität nach sich ziehen kann. (gpi, 24.5.2023)