Es begann letzten Sommer. Die Sonne knallte durch die Fenster ins Schlafzimmer. Wir hatten die Nase voll von unseren selbstgebastelten Verdunkelungsvorhängen aus einer alten Plane und zwei Duschstangen und wollten richtige, außenliegende Rollläden. So ging es auch einigen unserer Nachbarinnen. Bald schon hatten sich in unserer großen Wohnanlage 28 Parteien gefunden, die interessiert waren.

Helfen gegen Hitze und kosten Nerven: Außenrollläden.
APA/ROLAND SCHLAGER

Eine Nachbarin übernahm die Koordination und teilte der Hausverwaltung unser Anliegen mit. Diese verlangte einen gemeinsamen Kostenvoranschlag vom Profi. Also wandten wir uns an die Firma, die schon 2017 einmal im Haus Rollläden eingebaut hatte. Unsere Fenster wurden ausgemessen, ein Kostenvoranschlag und eine detaillierte Beschreibung der Ausführung an die Hausverwaltung geschickt.

Da es in unserer Anlage nicht nur zahlreiche Mieter, sondern auch einige Eigentümerinnen gibt, die einzelne Wohnungen gekauft haben, müssen sie alle über die geplante Maßnahme informiert werden und zustimmen, teilte man uns damals mit. Das war im November.

Eigentlich fallen Mieterinnen und Mieter einer mit Fördermittel errichteten Wohnanlage wie unserer in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Was in unserem Fall bedeuten würde, dass unser Antrag bei der Hausverwaltung, sollte er zwei Monate lang nicht abgelehnt werden, als angenommen gelten müsste. Und selbst falls er abgelehnt würde, könnten wir als Mieterinnen in einem nächsten Schritt die Zustimmung von der Schlichtungsstelle ersetzen lassen.

Ein großer Haken

Die Sache hat allerdings einen Haken: Sobald es in einer Wohnanlage auch nur eine Eigentumswohnung gibt, unterliegt das gesamte Haus dem Wohnungseigentumsgesetz und die Mieterinnen fallen um manche ihre Rechte um – für sie gilt nur noch der Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. "Dafür gibt es keinerlei sachliche Grundlage", findet Walter Rosifka von der Arbeiterkammer und weiß, dass solche "Mischproblematiken" immer mehr werden. Denn immer öfter finanzieren etwa die gemeinnützigen Wohnbauträger ihre Projekte, indem sie einzelne Wohnungen, etwa die im Dachgeschoß, abverkaufen.

Immer wieder berichten Eigentümerinnen oder Mieter, dass Ansuchen, die das ganze Haus betreffen, äußerst langwierig sind – das bestätigt auch Rosifka. Oft stimmen die Adressen der Eigentümer im Grundbuch nicht mehr, oder diese befinden sich im Ausland, wo man der Menschen teilweise nur schwer habhaft werden kann. Nicht selten sei ein solches Unterfangen aussichtslos oder dauere bis zu zwei Jahre oder länger.

Doch zurück zu unserem Beispiel: Mit dem neuen Jahr kam es – zu unserer Überraschung – zu einem Wechsel der Hausverwaltung. Was die Sache zusätzlich verkomplizierte: Die alte Verwaltung war weiterhin für die Eigentümer im Haus zuständig, eine neue allerdings für die Mietobjekte, die alle einer großen Bank gehören. Die alte Hausverwaltung versprach uns damals, das Projekt "Außenrollläden" würde nicht untergehen. Trotzdem wandte sich die ausführende Rolllädenfirma mit ihrem Kostenvoranschlag – der nun wieder nicht gesammelt, sondern separat für jedes Top verfasst sein sollte – dennoch an die neue Hausverwaltung. Seither passiert nichts. So was habe er noch nicht erlebt, sagt der Zuständige der Rolllädenfirma dazu.

Worst Case

In der Zwischenzeit überlegten wir, die Rollläden einfach einbauen zu lassen. Was sollte schon passieren? Im schlimmsten Fall, erklärte man uns, könnte ein Miteigentümer, der nicht gefragt wurde, darauf bestehen, dass wir diese wieder abmontieren. Vor Gericht, so bestätigten uns aber einige Expertinnen, würden wir hier kaum verlieren – immerhin seien Rollläden eine Klimamaßnahme, deren Einbau von der Stadt Wien derzeit sogar gefördert wird. Man könne also annehmen, es handle sich um eine verkehrsübliche Maßnahme.

Derweil wurden wir von der Hausverwaltung auf Nachfrage immer damit vertröstet, dass der Fall "in der Rechtsabteilung" liege und "in wenigen Wochen durch sein sollte". Wir waren mit unserer Geduld langsam am Ende und beschlossen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Nun sind wir also dabei, die Eigentümerinnen im Haus eigenhändig um ihre Zustimmung zu bitten – laut Mieterrechtsorganisation und Hausverwaltung ist das zulässig. Nun klingeln wir uns also durch und sammeln die Unterschriften von insgesamt 52 Eigentümerinnen und Eigentümern im Haus. Vielleicht gelingt uns das rasch, vielleicht auch nicht.

Inzwischen bleiben wir hartnäckig und machen bei der Hausverwaltung Druck – zumindest bis zum Sommer 2024 hätten wir gerne unsere neuen Rollläden. (Bernadette Redl, 29.5.2023)