Die Stadt Wien rechnet mit sechs bis 6,5 Millionen Euro weniger jährlichen Einnahmen mit der ORF-Gebühr, wenn aus der GIS mit 2024 ein ORF-Beitrag für alle Haushalte und Firmen wird. Bemessen wird die Landesabgabe am Entgelt für den ORF – und das soll von derzeit 18,59 pro Monat auf 15,30 Euro sinken. Die Höhe des Abgabensatzes sei "anzupassen", heißt es in der Stellungnahme der Wiener Landesregierung zum ORF-Gesetzesentwurf. 

Eine Erhöhung dürfte sich aus der "Anpassung" aber nicht ableiten lassen, diese soll sich auf rechtliche Anpassungen beziehen. Eine Sprecherin von Finanzstadtrat Peter Hanke erklärt auf Anfrage: "Wenn sich das Bundesgesetz ändert, hat das auch Auswirkungen auf die Landesgesetze, weil dann gegebenenfalls Begrifflichkeiten und Ähnliches geändert werden müssen. Zudem gilt: Ändert sich die Bemessungsgrundlage, dann ändert sich natürlich auch der Betrag, da es eine prozentuelle Berechnung ist. Was das für die künftigen Landesabgaben bedeutet, kann politisch aber erst dann entschieden werden, wenn das tatsächliche ORF-Gesetz vorliegt." Und das sei noch nicht der Fall.

ORF-General Roland Weißmann und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig 2022 bei der Enthüllung der neuen ORF-Adresse, nun benannt nach Hugo Portisch.
APA / Eva Manhart

Die Stadt Wien schlägt derzeit 28,85 Prozent Landesabgabe auf die GIS auf. Die geplanten Änderungen von der GIS zum ORF-Beitrag unabhängig vom Empfangsgerät und Empfang bedeuteten für Wien "legistischen Anpassungsbedarf" im Kulturförderungsbeitragsgesetz des Landes. "So sind insbesondere die Begrifflichkeiten und die Höhe des Abgabensatzes anzupassen", heißt es in der Wiener Stellungnahme. "Aus dem übermittelten Gesetzesentwurf ergibt sich, dass die Bemessungsgrundlage zwar sinken wird, sich jedoch die Anzahl der Abgabepflichtigen erhöht."

In ihrer Stellungnahme rechnet die Stadt mit geringeren Einnahmen durch die Umstellung auf den ORF-Beitrag von 2024 sechs Millionen Euro, die bis 2027 schrittweise 6,5 Millionen erreichen sollen. Die Stadt Wien verlangt "umgehend" Verhandlungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. (fid, 26.5.2023)