Im Frühjahr trommelten SPÖ, Mieterschützer und Arbeiterkammer bereits für eine Mietpreisbremse – jedoch ohne Erfolg. Stattdessen einigte sich die Regierung angesichts der durch die Inflation steigenden Mieten auf einen Wohnkostenzuschuss. Nun werden die Rufe nach einem Mietenstopp wieder lauter.

In vielen Altbauten wird Mieterinnen und Mietern mit alten Verträgen demnächst eine Mieterhöhung ins Haus flattern
Urban

Frage: Warum steigen die Mieten?

Antwort: Die Richtwerte werden unter normalen Umständen alle zwei Jahre erhöht. Aufgrund der Pandemie wurde die Erhöhung 2021 aber ausgesetzt und fand erst wieder 2022 statt. Ein Jahr später, im heurigen April, wurden die Richtwerte dann regulär erneut erhöht – und zwar inflationsbedingt um saftige 8,6 Prozent.

Auch der Kategoriemietzins ist an die Teuerungsrate gekoppelt, hier steigen die Mieten, wenn eine Fünf-Prozent-Hürde überschritten wird. Das ist mit Juli wieder der Fall – und damit zum vierten Mal in den letzten 15 Monaten. Insgesamt sind die Kategoriemieten seither um fast ein Viertel gestiegen.

Die Mieten steigen aber auch im Neubau mit der Inflation. Denn auch hier steht im Mietvertrag in der Regel eine Wertsicherungsklausel.

Frage: Und warum steigen die Kategoriemieten genau im Juli?

Antwort: Steigt die Inflation über fünf Prozent, kommt es zu einer Kategoriemietzinserhöhung. Für die Erhöhung im Juli ist die Indexzahl von März 2023 ausschlaggebend, mit der diese Hürde erneut überschritten wurde. Weil die Indexzahl aber immer erst mit Verspätung von der Statistik Austria publiziert wird, steigt die Miete bei laufenden Verträgen mit Juli, bei Neuverträgen – die es im Kategoriemietsystem aber so gut wie nicht mehr gibt – gelten die neuen Mieten schon ab Juni.

Frage: Woher weiß ich, um wie viel meine Miete steigt?

Antwort: Der Vermieter darf seinen Mietern die Mieterhöhung erst ab dem Inkrafttreten – also ab Juni – und spätestens 14 Tage vor dem Fälligwerden der neuen Miete mitteilen.

Frage: Wie viele Menschen sind betroffen?

Antwort: Rund 231.600 Menschen in Österreich werden von der Erhöhung der Kategoriemieten betroffen sein, sie haben ältere Mietverträge im Altbau, die zwischen 1982 und Februar 1994 abgeschlossen wurden. Mieterschützer warnen allerdings: Indirekt treffe die Erhöhung alle, denn Verwaltungshonorare, die so gut wie allen Mietern mit den Betriebskosten verrechnet werden, orientieren sich an den Kategoriemieten.

Frage: Wie lauten die Forderungen von SPÖ, Arbeiterkammer, ÖGB und Mietervereinigung?

Antwort: Sie fordern erneut von der Regierung die Einführung einer Mietpreisbremse, die für alle Mieten gelten sollte, die an die Inflation gebunden sind. Denn die Preisspirale dürfte sich auch nach der aktuellen Erhöhung weiterdrehen. Bei der linken Denkfabrik Momentum-Institut geht man für 2021 bis 2025 von einer Erhöhung des Richtwertes von 28 Prozent in Altbauten aus.

Frage: Warum wurde zuletzt nichts aus der Mietpreisbremse, sie wurde doch erst im März diskutiert?

Antwort: Damals scheiterte die Maßnahme daran, dass ÖVP und Grüne sich nicht einigen konnten. Ein Aussetzen der Inflationsanpassung der Richtwertmieten war damals schon fast spruchreif – allerdings knüpfte die ÖVP daran noch weitere Forderungen, etwa Nachlässe bei der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf.

Statt einer Mietpreisbremse entschied sich die Regierung für die Erhöhung der Wohnbeihilfen, 225 Millionen Euro wurden für diese Einmalzahlungen an Menschen aus dem untersten Einkommensdrittel lockergemacht. Konkret hieß es damals, dass etwa eine Million Haushalte um einen Zuschuss von rund 200 Euro ansuchen können.

Ob sich in puncto Mietpreisbremse jetzt doch noch etwas tut, ist fraglich. Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) sieht in den Rufen danach von AK und ÖGB nun zudem "parteipolitisches Kalkül", die niedrigen Mieten, um die es hier gehe, seien wohl "europaweit einzigartig".

Frage: Ich kann mir die Miete nicht mehr leisten, was tun?

Antwort: Grundsätzlich gilt: so früh wie möglich beim Vermieter oder der Vermieterin melden, das Problem schildern und um eine Ratenvereinbarung bitten.

Es gibt aber auch Unterstützungsleistungen, etwa in Form des erwähnten Wohnkostenzuschusses, der Wohnbeihilfe oder des Wohnschirms, der während der Pandemie gespannt wurde.

Frage: Welche Belastungen kommen noch auf mich zu?

Antwort: Ende Juni muss die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 gelegt werden, auch hier ist mit einem Anstieg der Kosten im Rahmen der Inflation zu rechnen. Steigen dürfte die Verwaltungspauschale – wie erwähnt, auch bedingt durch den Anstieg der Kategoriemieten –, und auch Versicherungskosten sowie die Kosten für Hausreinigung und Aufzugswartung dürften steigen.

Bei den Betriebskosten zahlt es sich laut Mieterschützerinnen und Mieterschützern aber immer aus, sie ganz genau zu überprüfen – und im Fall des Falles zu beeinspruchen.

Frage: Gibt es denn auch gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter?

Antwort: Zumindest für jene, bei denen demnächst ein Wohnungswechsel ansteht: Ab 1. Juli gilt in Österreich im Mietsegment das Bestellerprinzip – die Maklerin zahlt also, wer sie beauftragt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter, der künftig bis zu zwei Monatsmieten an Maklerprovision berappen muss. Es kann sich also, wo das möglich ist, durchaus auszahlen, mit der Wohnungssuche noch bis Juli abzuwarten. (Bernadette Redl, Franziska Zoidl, 31.5.2023)