Hört man sich in Justizkreisen um, ist der Gedanke kein neuer: Wäre die Causa rund um fast zwei Millionen mutmaßlich veruntreuter Fördergelder im ehemaligen Grazer FPÖ-Gemeinderatsklub nicht besser bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgehoben? Drei Umstände sprechen dafür: Erstens ist die Grenze für Fälle, bei denen die WKStA auf den Plan tritt, zwar eine höhere als zwei Millionen Euro, doch seit auch gegen den Chef der FPÖ Steiermark, Mario Kunasek, ermittelt wird, ist die Frage, ob es ähnliche Vereinskonstruktionen auch in der Landespartei gab, legitim.

Sollte besser die WKSTA übernehmen: die Causa um die Grazer FPÖ.
Matthias Cremer

Zweitens könnte man diverse blaue Spesenfälle, die die Staatsanwälte in Wien beschäftigen, mit der Grazer Affäre zusammenfassen: Der beschuldigte Ex-Vizebürgermeister Mario Eustacchio war jahrelang Finanzprüfer der Bundes-FPÖ.

Drittens scheint die Staatsanwaltschaft Klagenfurt mit dem Fall überfordert. Sie hat das Verfahren von der Grazer Kollegenschaft im Sommer 2022 nach einem Jahr Stillstand übernommen, damit dort kein Anschein der Befangenheit besteht. Dann hat sie immerhin im Oktober 2022 erste Hausdurchsuchungen an zwölf Adressen veranlasst. Nicht erst die Verwirrung um die Rechte auf Akteneinsicht hinterlässt aber einen schlechten Eindruck. Auch sichtet man seit sieben Monaten, personell unterbesetzt, die damals beschlagnahmten Unterlagen. Wenn es hier wirklich um systematischen Betrug an Steuerzahlenden geht, sollte die WKStA übernehmen. (Colette M. Schmidt, 31.5.2023)