Die Gemeinde Matrei in Osttirol hat rund 4.600 Einwohnerinnen und Einwohner.
APA/EXPA/ JOHANN GRODER

Matrei in Osttirol / Innsbruck – Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat am Montag die rechtlichen Weichenstellungen zur finanziellen Unterstützung der in Turbulenzen geratenen Gemeinde Matrei in Osttirol sowie des Gemeindeverbands-Dienstleistungsunternehmens Gemnova gestellt. Matrei soll wie angekündigt in den nächsten drei Jahren unter anderem mit 6,6 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen geholfen werden. Für die Gemnova sind maximal 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Geldflüsse müssen noch im Landtag beschlossen werden.

Durch den Beschluss, der am Montag in der Regierungssitzung erfolgte, soll der Tauerngemeinde Matrei für die Jahre 2024 bis 2038 eine Zahlungserleichterung gewährt werden, die für die Konsolidierung des Gemeindehaushaltes erforderlich sei, hieß es in einer Aussendung. Das Land Tirol tritt mit 3,7 Millionen Euro als größter Gläubiger auf und hatte bereits vergangene Woche angekündigt, eine zinslose Rückzahlung der Summe in den nächsten 15 Jahren zu akzeptieren. Die Bedarfszuweisungen "unterliegen der strikten Bedingung, diese ausschließlich für die Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen bzw. zur Leistung des laufenden Schuldendienstes zu verwenden", teilte die Landesregierung mit.

Tilgungsplan 

Vorvergangene Woche war den Gläubigern von der Gemeinde ein Tilgungsplan vorgelegt worden, der unter anderem Gläubiger mit über 100.000 Euro an Verbindlichkeit in den kommenden vier Jahren "in vollem Umgang" abgelten soll. Wie Bürgermeister Raimund Steiner zuletzt gegenüber der APA sagte, stimmten bereits 110 von 115 Gläubigern dem Plan zu – in gut zwei Wochen erwartete er das Ende der Verhandlungen, unter anderem mit den Finanzgläubigern. In der Osttiroler Marktgemeinde mit rund 4.600 Einwohnern hatte sich ein Schuldenberg über 35,7 Millionen Euro angehäuft. 8,8 Millionen Euro davon sollen auf offene Rechnungen entfallen, 14,2 Millionen Euro auf Kredite und 12,7 Millionen Euro auf Haftungen.

Im Fall der Gemnova hatte Schwarz-Rot eine Finanzierung an einige Bedingungen geknüpft. Die 1,5 Millionen Euro sollen bei einem "rechtskräftig gerichtlich bestätigten Sanierungsverfahren mit einer Quote von mindestens 30 Prozent zur Sicherstellung und Erfüllung des Sanierungsplans zur Verfügung gestellt" werden. Dies sei an Voraussetzungen "wie Mitsprache- und Kontrollmöglichkeiten vonseiten des Landes, darunter ein Mitwirkungsrecht bei der Bestellung der neuen Geschäftsführung oder außerordentlichen Kontrollrechten wie die Möglichkeit der Gebarungsprüfung durch den Tiroler Landesrechnungshof" gebunden.

Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes

Wie die "Tiroler Tageszeitung" am Montag zuletzt berichtet hatte, wurde im Sanierungsverfahren zwar eine Quote von 30 Prozent angeboten – allerdings dürfte der Sanierungsverwalter mehr als 80 Prozent fordern. Das Land Tirol habe selbst Forderungen in Höhe von 208.000 Euro angemeldet. Die Verbindlichkeiten im Konzern belaufen sich laut Insolvenzantrag für die Gemnova Dienstleistungs GmbH auf 6,85 Millionen Euro. Der Gemeindeverband selbst will 500.00 Euro zuschießen.

Für die Tiroler FPÖ sind die Pläne der Landesregierung zur Gemnova "nicht in Stein gemeißelt". Parteichef Markus Abwerzger verwies in einer Aussendung auf den nötigen Beschluss des Landtages. Sollte dieser Beschluss "durchgeboxt" werden, dann zeige dies, dass ÖVP und SPÖ nichts aus der "traurigen Geschichte dieser Gesellschaft gelernt haben". Abwerzger prangerte "Misswirtschaft" bei der Gemnova an und forderte den Rücktritt von Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf (ÖVP).

Unterdessen beschloss die Landesregierung in ihrer Sitzung am Montag eine Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes, die noch im Juli-Landtag behandelt werden muss. Konkret müssen demnach 143 sogenannte Vorbehaltsgemeinden, in denen der Wohndruck besonders hoch ist, verpflichtend Flächen für den geförderten Wohnbau ausweisen. Außerdem soll dort die Errichtung neuer Freizeitwohnsitze verboten werden. Vorgesehen ist zudem, dass in Chaletdörfern und Großhotels ein "vollwertiges gastronomisches Angebot" vorhanden sein muss - dies bedeute "in der Regel Halbpension", hieß es vom zuständigen Landeshauptmann Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP). Weiters soll künftig eine bodensparende Bebauung sowie eine Verdichtung der Gemeinden nach innen forciert werden. (APA, 5.6.2023)