Graz - Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den Chefredakteur der 2018 eingestellten rechtsextremen Zeitschrift "Aula" eine - noch nicht rechtskräftige - Anklage wegen NS-Wiederbetätigung eingebracht. Sprecher Hansjörg Bacher bestätige am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung". SOS Mitmensch hatte 2018 eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Wiederbetätigung sowie der Verhetzung samt mehr als 200 Artikeln eingebracht, die nun zur Anklage führte.

Der Prozess gegen die
Der Prozess gegen die "Aula", hier der Gerichtsaal in Graz, ging bis zum Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
APA/KARIN ZEHETLEITNER

Ein Wiener Zeithistoriker hatte in den vergangenen Monaten für die Staatsanwaltschaft die "Aula" digitalisiert und analysiert. Dabei hatten sich manche der von SOS Mitmensch eingebrachten Vorwürfe offenbar bestätigt. Die Anklage umfasst fast 200 Seiten und richtet sich gegen den Chefredakteur und Herausgeber als Verantwortlichen für den Inhalt der Zeitschrift, ebenso wie gegen den Verband.

Anklage noch nicht rechtskräftig

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Bernhard Lehofer, der den Beschuldigten verteidigen wird, überlegt noch einen Einspruch, werde das wohl aber erst in der kommenden Woche entscheiden, wenn er die Anklage im Detail gelesen hat, sagte er am Donnerstag auf APA-Nachfrage.

Die rechtsextreme "Aula" wurde 1951 als Monatsmagazin gegründet und von einem FPÖ-nahen Verein herausgegeben. Die "Aula" hatte etwa 2015 und 2016 in zwei Artikeln aus dem KZ Mauthausen befreite Häftlinge unter anderem als "Kriminelle", "Massenmörder" und "Landplage", die "raubend und plündernd, mordend und schändend" durch das Land gezogen seien, bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft Graz stellt die Ermittlungen ein. Die Causa ging dann bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der eine "Rechtsverletzung" durch Österreich festgestellte, weil die Justiz KZ-Überlebende nicht vor Diffamierung geschützt hatte.

Nachdem im Mai 2018 ein Artikel für Empörung gesorgt hatte, in dem Sänger Cesár Sampson im Zuge seiner Teilnahme am Songcontest als "Quotenmohr" bezeichnet wurde, kam es zur Einstellung des Blattes. (APA, red, 8.6.2023)