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Wer das nächste Einhorn werden will, muss erst mal ein Unternehmen gründen. Das soll mit der FlexKap jetzt einfacher werden.
AP / Joshua Boucher

Dass Start-ups die Gründung eines Unternehmens leichter gemacht wird, war ein langgehegter Plan der Regierung. Mit der sogenannten Flexiblen Kapitalgesellschaft (Flexkap) liegt ein Modell vor. Die Begutachtungsfrist für das Flexkap-Gesetz läuft nun aus.

Die Flexkap wird die bisherige vereinfachtere Gründungsform der Austrian Limited ablösen. Ursprünglich gab es die Idee, dass statt einer neuen Gründungsform die GmbH neu geregelt wird. Dazu kam es aber nicht. Man entschied sich dann doch für eine neue Gesellschaftsform – sie vereint die Kapitalmaßnahmen aus dem Aktienrecht und viele andere Teile aus dem GmbH-Recht.

Weniger Kapital, Mitarbeiterbeteiligung

Mit der Flexkap sollen vor allem zwei Themen leichter werden, die Kapitalaufnahme und die Mitarbeiterbeteiligung, erklärt Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

Das Mindestkapital soll 10.000 Euro betragen. Auf diese Summe (von vorher 35.000 Euro) wurde auch die Gründung der vereinfachten GmbH gekürzt.

Die Mitarbeiter können – steuerlich begünstigt – an der Flexkap beteiligt werden. In der Ausformung handelt es sich um steuerrechtlich anerkannte Substanzgenussrechte. Die Beteiligungen scheinen nicht im Firmenbuch auf und bringen auch keine Pflichten mit sich. Es geht dabei darum, die Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen. Gerade in der Zeit der Gründung sind Gehälter oft niedrig. Erst wenn es zu einer Auszahlung kommt, fallen Steuern an. Bei der Veräußerung wird der Erlös zu drei Vierteln wie Kapitalerträge pauschal mit 27,5 Prozent besteuert. Der Rest fällt unter den Lohnsteuersatz. Das in Begutachtung befindliche Flexkap-Gesetz sieht vor, dass die Anteile von den Mitarbeitern mindestens fünf Jahre gehalten werden und das Dienstverhältnis mindestens drei Jahre besteht.

Übertragung ohne Notar

Auch Anteilsübertragungen werden einfacher, weil dafür anwaltlich erstellte Urkunden ausreichen. Für die Flexkap gibt es keine Notariatspflicht mehr. "Das ist ein Schritt weniger Formalismus und damit ein guter Schritt in die richtige Richtung", sagt Utudjian. Damit sollte auch die Beteiligung ausländischer Investoren einfacher werden. Sie verstünden die österreichischen Formalismen oft nicht, sagt Utudjian.

Volkswirtschaftlich ergebe die Flexkap damit Sinn, weil auch mehr Gründungskapital aus dem Ausland angezogen werden könnte. Der Grund dafür ist, dass Anteile im Fall eben wieder leichter verkauft werden können. Das könnte laut Utudjian die Attraktivität der Start-up-Szene steigern. Je mehr Gründungen es gebe, desto belebter der Standort, desto mehr Jobs würden geschaffen.

In fünf Jahren soll die Flexkap auf ihre Praktikabilität evaluiert werden. (Bettina Pfluger, 11.7.2023)