Mehrere goldene Philharmoniker-Münzen liegen neben einem Goldbarren.
Wer Wertgegenstände in einer Bank lagert, sollte einen sicheren Safe mieten und sich im besten Fall versichern.
imago images/McPHOTO

Dass auch Bankschließfächer nicht zu hundert Prozent sicher sind, musste ein Kärntner Pensionist auf die harte Tour lernen: Diebe stahlen aus seiner Bankfiliale Golddukaten im Wert von 89.000 Euro. Für den Mann ist das Geld nun für immer verloren: Von den unbekannten Dieben fehlt jede Spur – und die Bank haftet laut einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) nicht für den Schaden (OGH 31.5.2023, 5 Ob 41/23z).

Der Mann hatte im November 2019 beschlossen, sein Erspartes in Philharmoniker-Münzen aus Gold anzulegen. Ein Bankberater empfahl ihm, die Münzen in den speziellen Kellersafes der Bankfiliale aufzubewahren und eine Versicherung abzuschließen. Zwar biete die Bank auch Sparkassenbuchschließfächer an, die deutlich billiger sind. Diese Schließfächer seien aber nicht alarmgesichert, worauf der Mann mündlich und schriftlich hingewiesen wurde.

Der Pensionist entschied sich dennoch dafür, seine 56 Philharmoniker-Münzen in den Schließfächern zu verwahren – eine folgenreiche Entscheidung, wie sich wenig später herausstellen sollte: Im Sommer 2020 brachen unbekannte Täter in die Filiale ein, öffneten die Schließfächer und nahmen die Goldmünzen mit.

Bank durfte Haftung ausschließen

Der Pensionist zog daraufhin gegen die Bank vor Gericht und verlangte 89.000 Euro Entschädigung. Sein Argument: Die Bank haben ihn zwar beim Vertragsabschluss darüber informiert, dass die Schließfächer nicht für Wertgegenstände geeignet sind. Allerdings hätte ihn eine Mitarbeiterin nochmals explizit darauf hinweisen sollen, als er die Münzen vor ihr auspackte und in das Fach legte.

Die Richterinnen und Richter erteilten diesem Argument nun eine Absage: Die Bank dürfe die Haftung für Schließfächer vertraglich ausschließen, sie muss nur geeignete Maßnahmen treffen, um Diebstähle zu verhindern. Dass das im aktuellen Fall nicht passiert sei, hat der Mann vor Gericht gar nicht erst behauptet. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung nun in letzter Instanz: Dem Mann sei bewusst gewesen, welches Risiko er eingehe. Noch einmal hätten ihn die Bankangestellten nicht darauf hinweisen müssen. Der Mann bleibt nun auf dem Schaden sitzen.

Dass Privatpersonen ihre Wertgegenstände in billigen Sparbuchschließfächern lagern, kommt in der Praxis offenbar immer wieder vor. Der Fall aus Kärnten dürfte ein warnendes Beispiel werden. (japf, 16.7.2023)