Niemand hier hat Sympathien für den Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich am Landesgericht Wien wegen des Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen von Minderjährigen verantworten muss. Teichtmeister zeigt sich geständig. Das ist das eine.

Florian Teichtmeister
Wartet auf seinen Prozess: Florian Teichtmeister.
Starpix / picturedesk.com

Das andere ist die mediale und politische Hetzjagd, die entbrannt ist. Mag sein, dass es in der Position von Teichtmeister nicht schlau ist, sich in schicken Innenstadtlokalen auf die Terrasse zu setzen. Das kann man als Provokation empfinden. Aber es ist sein Recht. Er ist (noch) nicht verurteilt, kann sich frei bewegen, darf Lokale aufsuchen, auch in der Innenstadt. Ein vorauseilendes Lokalverbot oder ein Betretungsverbot bestimmter Stadtteile ist in der Rechtsordnung nicht vorgesehen.

Aber die Empörung lässt sich gut verkaufen und medial verwerten. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm steigt mit Verve ein, sie findet es in einem Presse-Interview "unerträglich, dass sich Teichtmeister in der Wiener Innenstadt herumtreibt". Dass eine Politikerin der Bundesregierung rechtsstaatliche Prinzipien aussetzen und in einer Art Lynchjustiz einen Bannfluch über Teichtmeister aussprechen will – das ist unerträglich.

Es wird hoffentlich bald ein Urteil geben. Mit der sozialen Ächtung, die Teichtmeister erlebt, wird er leben müssen. Sie kann aber nicht Bestandteil der Rechtsprechung sein. (Michael Völker, 18.7.2023)