Ein Feld bei Bergern bei Melk.
In Bergern bei Melk darf nun vorerst nicht weitergebaut werden.
Jörg Bauer

Die "Ritter der Au", die seit Jahren gegen ein geplantes Chemiewerk am Tor zur Wachau kämpfen, haben vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einen Sieg errungen. Laut dem Höchstgericht war die Bewilligung für das Zitronensäurewerk von Jungbunzlauer rechtswidrig.

Es sei nicht ausreichend geprüft worden, welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Zudem seien die Anliegen der Bürgerinitiative im Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden. Jetzt muss das Verwaltungsgericht Niederösterreich eine neue mündliche Verhandlung abhalten (VwGH 6.7.2023, Ra 2022/07/0081).

"Die Entscheidung des VwGH bestätigt die Bedeutung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit bei der Planung und Umsetzung von Projekten und vor allem deren rechtskonforme gerichtliche Überprüfung", heißt es in einer Aussendung der Rechtsanwaltskanzlei List, die die Bürgerinitiative vertritt. "Unser Sieg vor dem VwGH ist ein bedeutender Erfolg für alle Menschen, die sich für den Umweltschutz einsetzen." Das Erkenntnis habe aufschiebende Wirkung, es darf daher vorerst nicht weitergebaut werden. 

Entscheidung "mangelhaft" begründet

In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die dem STANDARD vorliegt, heißt es, dass das Verwaltungsgericht  in seiner Entscheidung die Rechte der Nachbarn unrichtig beurteilt und die "Rechtslage verkannt" habe. Diese hätten das Recht, sich gegen Gerüche, Staub, Luftimmissionen und Lärm zu wehren. Zudem habe des Gericht seine Entscheidung "mangelhaft" begründet.

"Wir fühlen uns in unsrem Tun mehr als bestätigt", heißt es in einer Stellungnahme der Bürgerinitiative "Ritter der Au" an den STANDARD. "Die Freude ist riesengroß, dass der Gerechtigkeit endlich Genüge getan wird. Heute haben wir einen großen Meilenstein erreicht."

Die grüne Landessprecherin und Klubobfrau Helga Krismer zeigte sich erfreut über das VwGH-Erkenntnis: "Der Rechtsstaat funktioniert, wenn in Niederösterreich bei Umweltverfahren schlampig gearbeitet wird. Sowohl die Klimaschädlichkeit des Projektes als auch das Vorbringen der Bürgerinitiative wurden nicht ausreichend beachtet", teilte sie in einer Aussendung mit. (japf, 18.7.2023)