Donald Trump
Während die Ermittlungen gegen Donald Trump voranschreiten, befindet sich der ehemlige Präsident schon im Vorwahlkampf für die nächsten Wahlen im Jahr 2024, so etwa am Dienstag in Cedar Rapids, Iowa.
AP/Charlie Neibergall

Washington/New York – Angesichts einer weiteren möglichen Anklage gegen Ex-US-Präsident Donald Trump wird in den USA darüber spekuliert, in welchen Punkten ihn die Justiz konkret anklagen könnte. Trump war nach eigenen Angaben schriftlich von Sonderermittler Jack Smith benachrichtigt worden, dass er Ziel der Ermittlungen zum 6. Jänner 2021 sei – damals hatten Trump-Anhänger den Sitz des US-Parlaments gewaltsam gestürmt.

Das "Wall Street Journal" berichtete unter Berufung auf eine Person, die das Schreiben kennt, dass darin Rechtsvorschriften zitiert würden, aus denen sich mögliche Anklagepunkte ableiten ließen. So könnte Trump des vorsätzlichen Entzugs verfassungsmäßig geschützter Rechte, der Verschwörung gegen die US-Regierung und der Zeugenbeeinflussung beschuldigt werden.

Auch Betrugsvorwurf kommt in Betracht

Auch die "New York Times" berichtete unter Berufung auf eine mit dem Schreiben vertraute Person, dass Trump unter anderem wegen Verschwörung gegen die US-Regierung angeklagt werden könnte. Zudem könnte Trump beschuldigt werden, ein offizielles Verfahren – die Bestätigung des Wahlsiegs seines Nachfolgers Joe Biden im Kongress – behindert zu haben. Als weiteren möglichen Vorwurf zieht die Zeitung mit Verweis auf Rechtsexperten und den Untersuchungsausschuss des Kongresses zum Kapitol-Sturm Betrug in Betracht. Trumps Kampagne hatte mit der Behauptung, dem Republikaner sei der Sieg gestohlen worden, um Spenden geworben.

Der Untersuchungsausschuss im Kongress hatte Trump im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol gleich mehrere Vergehen vorgeworfen – unter anderem, dass er die Menge zum Aufruhr angestiftet haben soll. Für den Fall, dass Trump wegen dieses seltenen Straftatbestands angeklagt und verurteilt werden würde, hätte das Auswirkungen auf die Ausübung von Ämtern. Laut Verfassung sind all jene von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, die sich an einem Aufstand gegen die Regierung beteiligt haben. Der Straftatbestand ist dem US-Gesetz zufolge erfüllt, wenn zum Aufstand gegen die Autorität des Staates oder der Gesetze angestiftet oder sich daran beteiligt wird.

Missbrauchsprozess wird nicht neu aufgerollt

Unterdessen muss Donald Trump auch in einer anderen Causa einen juristischen Rückschlag hinnehmen. Ein Richter in New York lehnte am Mittwoch einen Antrag der Anwälte von Trump ab, einen Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs neu aufzurollen. Die Geschworenen seien in diesem Prozess, anders als von Trumps Anwälten behauptet, nicht zu einem "ernsthaft falschen Ergebnis" gekommen, entschied Richter Lewis Kaplan übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge.

Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es im Mai als erwiesen angesehen, dass Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Trump wurde zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,5 Millionen Euro) verurteilt.

Kurz nach der Verurteilung machte Carroll bekannt, dass sie erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen werde. Als Grund nannte sie weitere Äußerungen Trumps nach dem Urteil. Der Beginn des Prozesses wurde von einem Bundesrichter in New York vorläufig auf den 15. Jänner 2024 festgelegt. Trump klagt nun ebenfalls wegen Verleumdung gegen Carroll. (APA, 19.7.2023)