Frankfurt – Der juristische Streit über die milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die AUA-Mutter Lufthansa geht weiter. Das Unternehmen hat gegen das Urteil des EU-Gerichts Berufung eingelegt, wonach die EU-Kommission die Hilfen des deutschen Staats nicht hätte genehmigen dürfen. Das bestätigte am Dienstag eine Unternehmenssprecherin in Frankfurt.

Lufthansa-Modellflugzeug
Insgesamt hatte Lufthansa neun Milliarden Euro von Deutschland, der Schweiz, Österreich und Belgien bekommen.
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Das Gericht hatte der EU-Kommission in seinem Urteil vom Mai "offensichtliche Beurteilungsfehler" vorgehalten und die Genehmigung für nichtig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen, lautete ein zentraler Vorwurf. Außerdem sei die Marktstellung der Lufthansa an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden.

Insgesamt neun Milliarden Euro für Lufthansa

Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor. Es geht um ein Teilpaket von sechs Milliarden Euro aus stillen Beteiligungen und einem Aktienpaket, das vom bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gehalten worden war. Insgesamt hatte die Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien dem Konzern einen Hilfsrahmen von neun Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um im Corona-Schock die drohende Pleite abzuwenden. Die Hilfen sind nach dem Ende der Pandemie im vergangenen Jahr vom Unternehmen vollständig zurückgezahlt worden.

Die Berufung wurde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, sagte die Sprecherin. Offen blieb zunächst, ob sich die EU-Kommission und die deutsche Regierung der Berufung anschließen. Dafür läuft eine Frist. (APA, 25.7.2023)