Arbeiter installieren die Beleuchtung eines
In San Francisco wird das neue Firmenlogo auf dem Dach der ehemaligen Firmenzentrale installiert. Ob es dabei bleiben kann, ist rechtlich gesehen nicht sicher.
AP/Noah Berger

Spontane Aktionen ringen hinterher oft mit dem Nachteil, nicht ganz bis zu Ende gedacht worden zu sein. Dies dürfte auch bei der Umbenennung von Twitter in X der Fall gewesen sein. Wie sich nun zeigt, können Browser auf Basis von Chromium wie Microsofts Edge beim Aufrufen der Website Alarm schlagen: Sie stufen X als "verdächtig" ein und verorten eine mögliche Phishing-Bedrohung. Doch auch rechtlich dürfte die Umbenennung noch ein Nachspiel haben.

In der Warnung, auf die unter anderem über X selbst aufmerksam gemacht wurde, werden Benutzer aufgefordert, die vermeintliche Logoänderung zu überprüfen: "Wenn diese Webanwendung versucht, Ihnen vorzutäuschen, dass sie eine andere App ist, deinstallieren Sie sie." Dabei handelt es sich um die integrierte Anti-Phishing-Funktion von Edge, die wie vorgesehen funktioniert, und nicht um ein tatsächliches Sicherheitsrisiko von X selbst.

Abgesehen davon, dass Edge kein großer Player im Browsermarkt ist, mag der falsche Alarm an sich harmlos sein. Er zeigt aber sehr deutlich die Probleme auf, die X bei der Koordinierung von Änderungen mit Partnern wie Microsoft hat. Es ist davon auszugehen, dass Microsoft ein Update für Edge veröffentlichen wird, um X nicht mehr "verdächtig" aussehen zu lassen. Diese Panne ist ein weiteres Beispiel für die wachsenden Probleme, die Musk mit der Trennung von Twitter und dem Wechsel auf X hat.

Rechtliche Bedenken

Über solche Abstimmungsprobleme hinaus könnten sich die markenrechtlichen als weitaus schwerwiegender entpuppen. Unternehmen wie Microsoft, Honda oder Adidas besitzen bereits Markenrechte an mehreren Versionen des Buchstabens "X". Wie Politico berichtet, sind nach aktuellen Daten alleine in der EU bereits 262 "X"-Marken beim Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert.

Sowohl Sony als auch Panasonic besitzen mehrere in der Datenbank eingetragene "X"-Marken. Microsoft verfügt über zwei Marken für das Bild eines "X", darunter das Logo seiner Spielkonsole Xbox, die seit 2006 eingetragen ist und erst im Mai 2025 ausläuft. Außerdem sind mehrere "X"-basierte Marken in Großbritannien im Besitz des Unternehmens. Auch Freemantle Media hat eine EU-Marke für die TV-Talentshow "X Factor".

Somit sind Probleme für Musk und Twitter programmiert, denn sie besitzen keine einzige dieser Marken. Rechtsexperten warnen davor, dass Musk rechtliche Schritte, mögliche Namensänderungen oder sogar hohe Schadensersatzforderungen riskiert, solange er die Verwendung von "X" nicht rechtlich absichert.

So stufte etwa Triona Desmond, Juristin der Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons, Musks Entscheidung, Twitter in "X" umzubenennen, als "gewagt" ein. Sollte Musk versuchen, den neuen Namen erst nachträglich für die Kategorien Online-Dienste und soziale Netzwerke anzumelden, könnten ihm andere Unternehmen zuvor gekommen sein. Desmond geht jedenfalls davon aus, dass "andere Parteien rechtliche Schritte einleiten werden".

Zusätzlich zur Markenproblematik hat die Umbenennung von Twitter auch noch weitere Schwierigkeiten verursacht. So ist in Indonesien die Domain X.com aufgrund von nationalen Restriktionen gegen Online-Pornografie und Glücksspiele überhaupt blockiert. (bbr, 30.7.2023)