Nun haben sich auch die Banken zu Wort gemeldet in der Debatte rund um Zinsen und Übergewinnsteuer. Am Donnerstag warnte der Obmann der Bankensparte in der Wirtschaftskammer, Erste-Group-Chef Willibald Cernko, die Politik zwar vor "willkürlichen Maßnahmen", zeigte sich aber auch konsumentenfreundlich: Die Banken würden Kundinnen und Kunden, die variabel verzinste Kredite hätten und wegen des Zinsanstiegs in "individuelle Stresssituationen" gerieten, "entgegenkommen". Konkreteres werde er in den nächsten Tagen präsentieren.

Ein Bankomat mit einem Papierschild, auf dem
Das Verhältnis zwischen Politik und Banken ist gerade schlecht, die Banken stehen wegen ihrer Zinspolitik in der Kritik. Die Bank Austria hat eine Klage am Hals.
APA/Hans Klaus Techt

Davor war bekannt geworden, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Bank Austria (BA) im Juni stellvertretend für die Branche abgemahnt hat; es geht um eine Klausel, wonach Guthaben auf Girokonten nicht verzinst werden. Die Bank brachte am 7. Juli eine Stellungnahme dazu ein, eine Unterlassungserklärung gab sie aber nicht ab.

Musterklage bereits eingebracht

Am 10. August brachte der VKI beim Handelsgericht Wien im Auftrag des grünen Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die BA ein. In der Klage, die dem STANDARD vorliegt, wird die Klausel "Habenzinsen 0,000 % p. a." bekämpft; auf der anderen Seite verrechne die Bank einen Sollzinssatz von 12,5 Prozent jährlich. Dieser Zinssatz sei variabel, heißt es in der Klage, während der Habenzinssatz von 0,000 Prozent fix sei und "niemals positiv werden kann, auch wenn die Zinssätze am Geldmarkt weiterhin stark ansteigen sollten". Seit die Zinssätze am Geldmarkt nicht mehr negativ seien, seien diese null Prozent "unzulässig", heißt es in der sechsseitigen Klage.

Es sei kein sachlicher Grund erkennbar, warum die zusätzlichen Erträge der Bank "nicht zumindest teilweise" den Konsumenten zugutekommen sollten. Die VKI-Juristen orten darin eine gravierende Verletzung des Gleichbehandlungs- bzw. Zweiseitigkeitsgebots und sieht eine evidente Wiederholungsgefahr. Er klagt daher die Unterlassung gemäß Konsumentenschutzgesetz ein – zudem soll das Urteil in der Samstagsausgabe der Krone veröffentlicht werden. (Renate Graber, 17.8.2023)