Die deutsche Feministin und Publizistin Alice Schwarzer. 
Alice Schwarzer stellt sich weiterhin massiv gegen den Ausbau der Rechte von Transpersonen.
IMAGO/Political-Moments

Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz für Transpersonen wurde am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Während die wohl prominenteste Gegnerin des Gesetzes, Alice Schwarzer, weiter den Ausbau der Rechte von Transmenschen scharf kritisiert, sieht die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, weiter Benachteiligung im Gesetz versteckt.

Das neue Gesetz wird die Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt deutlich erleichtern. Während bisher zwei psychologische Gutachten und eine gerichtliche Entscheidung dafür nötig waren, reicht künftig eine Erklärung und Eigenversicherung der Antragsteller:innen. Über die Änderung des Geschlechtseintrags kann somit von den Personen selbst bestimmt werden – daher der Name des Gesetzes. Ein Jahr lang ist diese Person dann für eine weitere Änderung gesperrt.

Die Laufstege

Das Gesetz wird seit 2022 diskutiert, die deutsche Publizistin und Herausgeberin des feministischen Magazins "Emma" positioniert sich bereits länger gegen den Ausbau von Transrechten. Nun erneut in einem ausführlichen "Spiegel"-Interview. Sie spricht darin einmal mehr davon, dass es ein "Modetrend" sei, trans zu sein, Teil der Popkultur und "Massenphänomen" – und führt unter anderem Laufstegmodels an, denen die Brüste abgebunden würden, oder dass in Schulklassen bis zu drei Kinder säßen, die sich als trans bezeichnen. Zahlen, die das auch nur annähernd bestätigen, gibt es nicht. Gemessen an den Personenstandsänderungen in Deutschland 2020 haben etwa 0,35 Prozent der Bevölkerung eine solche vornehmen lassen. Das wäre allerdings ein unzureichendes Bild, sagt die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität. Der Verband spricht in Anlehnung an eine repräsentative Befragung in den USA von mindestens 0,6 Prozent Bevölkerungsanteil in Deutschland.

Schwarzer würde eine Altersgrenze von 18 oder 21 Jahren einziehen, wenn man seinen Geschlechtseintrag ändern will. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Jugendliche ab 14 dies tun können – es braucht allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Schwarzer kritisiert im Zuge des Gesetzes, das allerdings nur das Personenstandsrechtrecht vorsieht, auch hormonelle Behandlungen und geschlechtsanpassende Operationen für Transpersonen.

Diskriminierung bei Datenweitergabe

Die deutsche Gleichstellungsbeauftragte Ferda Ataman sieht in dem Gesetz hingegen einen "überfälligen Paradigmenwechsel", so Ataman in einer Stellungnahme. Sie kritisiert allerdings die Datenübermittlungspflicht an verschiedene Sicherheitsbehörden. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat auf diese bestanden, falls sich Kriminelle durch einen geänderten Geschlechtseintrag der Strafverfolgung entziehen würde. Ataman sieht darin Diskriminierung, denn eine solche Übermittlung an Sicherheitsbehörden ist bei einem Namenswechsel durch eine Eheschließung nicht vorgesehen.

Im Selbstbestimmungsgesetz sind ausdrücklich das Hausrecht und die Vertragsfreiheit festgehalten. Dies soll sicherstellen, dass Frauenhäuser oder auch Frauensaunen weiter über den Zugang dazu bestimmen können. Ataman kritisiert auch das als diskriminierend. Dadurch würden Vorurteile gegen Transfrauen bestärkt, es sei zudem zu befürchten, dass Menschen aus bestimmten Räumen ausgeschlossen werden, weil sie nicht "weiblich" genug aussehen. (red, 23.8.2023)