Banker Peter Weinzierl bei einem Pressegespräch.
Der frühere Chef der früheren Meinl Bank wehrt sich gegen seine Auslieferung in die USA.
APA / Herbert Neubauer

Nun hat auch das britische Innenministerium, das Home Office, der Auslieferung von Ex-Meinl-Banker Peter Weinzierl in die USA zugestimmt. Anfang Juni hatte ein Richter des dafür zuständigen Londoner Westminster Magistrates’ Court nach einem Auslieferungsverfahren das Urteil gefällt, dem Antrag der USA zu entsprechen. Die letzte Entscheidung steht aber dem Innenministerium in London zu, und das hat sich dem Urteil des Richters angeschlossen.

Die USA werfen dem früheren Chef der Meinl Bank (sie wurde in Anglo Austrian Bank umbenannt und ging nach Entzug der Banklizenz pleite) eine Involvierung in den Korruptionsskandal des brasilianischen Odebrecht-Konzerns vor. Über die einstige Meinl-Bank-Tochter Meinl Bank Antigua seien Gelder auch auf US-Konten geflossen, die letztlich Bestechungszwecken gedient hätten. Die US-Justiz wirft Weinzierl Steuerhinterziehung vor, er bestreitet die Vorwürfe, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Die USA hatten den Banker per internationalem Haftbefehl gesucht, bei einem (vermeintlichen) Kurzaufenthalt in London wurde er vor mehr als zwei Jahren festgenommen. Weinzierl kam später frei, musste eine Zeitlang eine Fußfessel tragen und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Das ist nun aber vorbei, er könne sich wieder relativ unbeschränkt bewegen, dürfe das Land aber nicht verlassen, wie Weinzierl dem STANDARD sagt.

High Court ist am Zug

Die Entscheidung des Londoner Gerichts ist nicht rechtskräftig, Weinzierl hat inzwischen Berufung beim High Court eingelegt. Und zwar gegen das 182-seitige Urteil des Westminster Magistrates’ Court und gegen die Entscheidung des britischen Home Office. Wann die zweite Instanz entscheiden wird, ist noch nicht bekannt.

Sollte Weinzierl tatsächlich ausgeliefert und in den USA verurteilt werden, drohen ihm bis zu 70 Jahre Haft. Der frühere Banker argumentiert, dass er in der Meinl Bank Antigua, über die die Odebrecht-Gelder flossen, nicht operativ tätig gewesen sei; die US-Justiz sieht das anders.

Weinzierl beruft sich dabei auf Unterlagen, die der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Verfügung stünden und die belegten, dass er auf den entsprechenden Konten nicht zeichnungsberechtigt gewesen sei.

Zur Erinnerung: Auch die WKStA ermittelt ja rund um die Causa Odebrecht gegen den früheren Meinl-Banker und gegen Julius Lindbergh Meinl V. sowie weitere Ex-Banker und acht Verbände. Die Behörde erhebt den Vorwurf der Geldwäsche, Untreue und Bestechung. Die Beschuldigten bestreiten das, und auch hier gilt die Unschuldsvermutung.

Brief ans Außenministerium 

Weinzierl hat sich, abseits der juristischen Beschwerdewege, auch bei Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg gemeldet. Er möge sich mit seiner Sache und wie in anderen Fällen mit der Frage auseinandersetzen, ob er zu Recht oder zu Unrecht in Großbritannien festgehalten werde, habe er ihm geschrieben, berichtet Weinzierl. Zudem habe er ihm seine menschenrechtlichen Bedenken zum US-Verfahren mitgeteilt, habe er doch nicht einmal Akteneinsicht.

Die Antwort des Ministers fiel offenbar unbefriedigend aus. Schallenberg habe ihn wissen lassen, dass die ständige diplomatische Vertretung Österreichs in London für ihn zuständig sei und sich um ihn kümmere. (Renate Graber, 5.9.2023)