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Reges öffentliches Interesse und erhöhte Sicherheitsvorkehrungen begleiten den Prozess gegen Florian Teichtmeister im Großen Schwurgerichtssaal
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4. August 2021: Bei der Wiener Polizei geht ein Notruf wegen häuslicher Gewalt ein. Eine Lehrerin gibt an, ihr Partner raste aus. Der mutmaßliche Aggressor ist Florian Teichtmeister. Der Schauspieler gesteht den Beamten, Speichermedien mit pornografischen Darstellungen von Kindern zu besitzen, und händigt einen USB-Stick aus. Auch illegale Suchtmittel werden gefunden.

6. August 2021: Die Polizei kommt diesmal mit einer Anordnung der Staatsanwaltschaft für eine Hausdurchsuchung. Der Schauspieler versteckt nichts, übergibt der Polizei weitere Datenträger. In den folgenden Monaten kooperiert der Beschuldigte mit der Strafverfolgungsbehörde und beginnt eine Therapie. Die Verfahren wegen Gewalt gegen seine Partnerin und wegen Drogenbesitzes werden von der Staatsanwaltschaft Wien später eingestellt.

September 2021: DER STANDARD berichtet über Ermittlungen gegen einen prominenten Schauspieler wegen Körperverletzung, Drogen und Kinderpornos. Die Identität wird aus medienrechtlichen Gründen nicht genannt. Da der IT-Sachverständige 23 Terabyte an Daten auswerten muss, vergehen mehrere Monate.

1. Dezember 2022: Teichtmeisters Rechtsvertreter stellen Antrag auf Diversion und führen unter anderem seine Mitwirkung bei der Aufklärung und die Einhaltung der therapeutischen Auflagen an. Doch bei Sexualdelikten gibt es keine Diversion.

13. Jänner 2023: Als der Verhandlungstermin mit 8. Februar feststeht, geben Florian Teichtmeisters Anwälte bekannt, dass ihr Mandant wegen Paragraf 207a (pornografische Darstellungen Minderjähriger) vor Gericht muss. Er werde sich schuldig bekennen.

13. und 15. Jänner: Statements des Burgtheaters, wonach das Engagement des Schauspielers beendet worden sei. Die Direktion sei von Medien im September 2021 erstmals auf Gerüchte aufmerksam gemacht worden, er habe alle Vorwürfe bestritten.

7. Februar: Das Landesgericht Wien gibt bekannt, dass der tags darauf terminisierte Prozess abberaumt wird, da der Angeklagte erkrankt sei. Zu diesem Zeitpunkt hat der Vorsitzende bereits Ergänzungsgutachten aus den Bereichen IT und Psychiatrie in die Wege geleitet, was wieder einige Monate in Anspruch nimmt.

11. Juli: Nach Einlangen der Gutachten wird der 5. September als neuer Verhandlungstermin verkündet. Da die erweiterte psychiatrische Expertise eine Gefährlichkeit des Angeklagten ortet und eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum möglich ist, ist nun ein Schöffensenat zuständig.

4. September: Es wirf öffentlich bekannt, dass Rudolf Mayer, der unter anderen bereits Josef F. und Estibaliz C. verteidigt hat, Teichtmeister gemeinsam mit Philipp Wolm vor Gericht vertritt. (moe, 4.9.2023)

Video: Demo zu Teichtmeister-Prozess mit Galgen und abgeschnittenem Penis.
DER STANDARD