Anwalt Philipp Wolm, Florian Teichtmeister und Anwalt Rudolf Mayer am Straflandesgericht Wien.
Anwalt Philipp Wolm, Florian Teichtmeister und Anwalt Rudolf Mayer am Straflandesgericht Wien.
APA/BARBARA GINDL

Florian Teichtmeister wird ein Jobangebot, von dem er am Dienstag bei seinem Prozess berichtete, nicht annehmen können. Die kolportiere Stelle im Bereich des Kulturmanagements stehe ihm nicht mehr zur Verfügung, wie "Puls 24" unter Berufung auf Teichtmeisters Anwalt Rudolf Mayer berichtet.

Demnach sei das Angebot "nicht mehr aktuell", "nachdem (...) die Texte vom Gericht verlesen wurden", sagte Mayer. Es handelte sich um eine unverbindliche Zusage, "natürlich unter Berücksichtigung des Ausgangs des Prozesses". Details oder der potenzielle Arbeitgeber wurden nicht genannt.

Teichtmeister wurde am Dienstag wegen Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt sowie bedingt zu einer strafrechtlichen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (luza, 8.9.2023)