Die Medienbehörde Komm Austria braucht zwei neue Mitglieder: Vor dem Sommer bekam sie mit dem Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz eine neue Aufgabe. Sie ordnet künftig etwa die Entfernung von Terrorinhalten im Netz an. Aus diesem Anlass wird sie von von derzeit fünf auf sieben Mitglieder aufgestockt.

Medienministerin Susanne Raab (ÖVP)
Susanne Raabs Medienministerium sucht zwei weitere Mitglieder für die Medienbehörde Komm Austria.
APA Georg Hochmuth

"Zeitnahe Ausschreibung"

Im für die Medienbehörde Komm Austria zuständigen Medienministerium von Susanne Raab (ÖVP) heißt es auf Anfrage: "Die Ausschreibung ist in Vorbereitung und wird zeitnah veröffentlicht." Mitglieder der Medienbehörde werden vom Ministerrat vorgeschlagen, sie müssen vom Hauptausschuss des Nationalrats bestätigt werden und werden dann vom Bundespräsidenten für sechs Jahre bestellt.

Zum Mitglied kann nur bestellt werden, wer das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien abgeschlossen hat und über fünfjährige juristische Berufserfahrung verfügt.

Die aktuell noch fünf Mitglieder der Behörde wurden mit 1. Oktober 2022 bestellt. Michael Ogris wurde als Vorsitzender der Kommunikationsbehörde Austria bestätigt, Susanne Lackner als Stellvertreterin sowie Martina Hohensinn, Katharina Urbanek und Thomas Petz als weitere Mitglieder. Die Funktionsperiode dauert bis 30. September 2028.

Das Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz setzt mit einiger Verspätung den nationalen Rahmen für die EU-Verordnung 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, die schon seit 22. Juni 2022 in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt. Die Komm Austria ist die zuständige Behörde, in Zusammenarbeit mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) als Meldestelle.

Demokratie gewährleisten

Das vor dem Sommer beschlossene Gesetzespaket zur Terrorinhalte-Bekämpfung erweiterte die bisherigen Aufgaben der Komm Austria um "die Gewährleistung einer offenen und demokratischen Gesellschaft durch Bekämpfung des Missbrauchs von Hosting-Diensten für die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte".

Schon bisher vergab die Medienbehörde Lizenzen und Frequenzen für Radio und TV von Terrestrik bis Satellit, sie überwachte den ORF, ob er das ORF-Gesetz einhält, und Privatsender wie österreichische Audio- und Video-Mediendienste und etwa Youtuber, ob sie sich insbesondere an die jeweiligen Werberegeln halten. Die Komm Austria war aber auch schon zuständig für Aufsicht über und Beschwerdeverfahren gegen Onlineplattformen im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer.

Die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH unterstützt die Medienbehörde auch bei der Bekämpfung von Terrorinhalten. Die RTR GmbH richtet IT-Schnittstellen und ein Beschwerdeportal dafür ein. 2023 sind dafür 513.000 Euro aus dem Bundesbudget vorgesehen, 2024 laut Gesetz 876.000 Euro. (fid, 13.9.2023)