Der Österreichische Presserat hat die "Kronen Zeitung" für die Missachtung einer Stellungnahmefrist gerügt. Konkret wurde vom Boulevardmedium ein Onlineartikel veröffentlicht, ohne eine dem Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) eingeräumte Frist von ca. 21 Stunden einzuhalten.

Der Artikel "Gefährdungsanzeige! AKH-Primar schlägt Alarm" wurde Anfang Oktober des Vorjahres bereits weniger als zwei Stunden nach der Anfrage um Stellungnahme online gestellt. Laut Punkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse zu Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche hätte das Medium die Frist aber abwarten müssen. Auch in der Printversion des Artikels wurde die letztlich fristgerecht eingelangte Stellungnahme des WIGEV nicht berücksichtigt. Daher verstoße auch dieser Artikel gegen den Ehrenkodex, stellte der Presserat fest.

Die "Kronen Zeitung" wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. Am Verfahren nahm niemand seitens des Mediums teil. (APA, 22.9.2023)