Königspinguine im Eis
Der Pinguin ist das offizielle Maskottchen des freien Linux-Kernels.
AP/Paul Sancya

Der deutsche Linux-Softwareanbieter Suse steht kurz vor dem Rückzug von der Börse. Der schwedische Finanzinvestor EQT hat sich mit seinem Übernahmeangebot 98,2 Prozent der Anteile an Suse gesichert, wie er am Mittwoch mitteilte. Finanziert wird die im August angekündigte Übernahme von Suse selbst: Das Unternehmen schüttet eine Sonderdividende von 3,20 Euro je Aktie aus, insgesamt 547 Mio. Euro. Dafür nimmt Suse 500 Mio. Euro neue Schulden auf.

Das Geld, das EQT dadurch zufließt, reicht genau aus, dass der Großaktionär die übrigen Aktionäre damit abfinden kann. EQT hält schon 79 Prozent an Suse, die sich nach dem Börsengang vor gut zwei Jahren am Aktienmarkt als Flop entpuppt hatte.

Von den übrigen Aktionären bekam EQT weitere 19,2 Prozent angedient, wie der Finanzinvestor mitteilte. Das sichert ihnen einschließlich der Zwischendividende 16 Euro je Aktie. Beim Börsengang waren die Aktien zu je 30 Euro ausgegeben worden. Am Mittwoch stiegen die Papiere um 3,3 Prozent auf 15,82 Euro.

Suse macht Linux für Unternehmen nutzbar

Außerhalb der Börse könne sich der neue Suse-Vorstand um den im Frühjahr vom Rivalen Red Hat gekommenen Dirk-Peter van Leeuwen besser auf die langfristige Entwicklung konzentrieren, so EQT-Manager Johannes Reichel. EQT hatte das 1992 gegründete Unternehmen 2018 für 2,5 Mrd. Dollar aus dem US-Konzern Micro Focus herausgelöst und 2021 an die Frankfurter Börse gebracht. Suse macht das Open-Source-Betriebssystem Linux für Unternehmen, Behörden und Universitäten nutzbar. Der Name Suse steht für "Software und System-Entwicklung".

Die Zwischendividende soll erst am kommenden Mittwoch (4. Oktober) ausgezahlt werden. Erst danach kann der Rückzug von der Börse vollzogen werden. Vom genauen Zeitpunkt hängt ab, ob der deutsche Getränkeabfüllanlagen-Hersteller Krones anstelle von Suse vorzeitig wieder in den deutschen Aktienindex SDax einziehen kann. Er hatte den Nebenwerteindex MDax vor kurzem verlassen müssen, weil er mit einer Aufsichtsratspersonalie gegen den Corporate-Governance-Kodex verstoßen hatte. (APA, 27.9.2023)