Nun ist im Rechtsstreit zwischen Unternehmer Michael Tojner und dem Land Burgenland das Urteil gefallen. Der Richter am Landesgericht Eisenstadt hat den Parteien das schriftliche Urteil zugestellt: Das Land muss Tojner 15.590 Euro an Schadenersatz zahlen. Tojner hatte das Land im Jahr 2021 auf zunächst rund 1,3 Millionen Euro Schadenersatz samt Feststellung geklagt, diesen Betrag haben seine Anwälte von der Kanzlei Liebenwein im Lauf des Verfahrens schrittweise auf rund 103.300 Euro reduziert. Im ersten Aufforderungsschreiben ans Land gingen Tojners Berater noch von einem Feststellungsschaden von rund drei Millionen Euro aus.

Der Investor Michael Tojner im Porträt
Das land Burgenland muss Tojner Schadenersatz zahlen, sollte das Urteil des Landesgerichts Eisenstadt rechtskräftig werden.
APA/Alex Halada

Tojner hat in seiner Schadenersatzklage Beraterausgaben geltend gemacht, die ihm entstanden waren, als die Strafanzeige des Burgenlands von Jänner 2019 gegen ihn durch Medienberichte öffentlich bekannt wurde. Zur Erinnerung, worum es in dieser Angelegenheit geht: Das Land wirft Tojner vor, er habe es rund um die Transaktionen mit den einst gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen Gesfö, Riedenhof und Pannonia betrogen. Er soll das Land bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit über den Wert der Immobilien über den Tisch gezogen, also getäuscht haben.

Tojner musste recherchieren

Bei solchen Aberkennungen stehen dem Land im Zusammenhang mit den geflossenen Förderungen Abschlagszahlungen zu, die werden am Wert der Immobilien bemessen: je höher der Wert, desto höher die Abschlagszahlung. Die Immobilienwerte sollen aber zu gering angesetzt worden sein, so der Vorwurf. Das Land brachte Sachverhaltsdarstellungen ein, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen zahlreiche Beschuldigte. Tojner bestreitet die Vorwürfe seit jeher und es gilt die Unschuldsvermutung.

Tojner selbst erfuhr von der Strafanzeige des Landes damals freilich nur aus Anfragen von Medienleuten – und daraus leitet sich seine Schadenersatzklage ab. Das Land bzw. sein ehemaliger Anwalt habe einen Entwurf der Anzeige über einen Litigation-PR-Mann – also einen Berater, der sich bei Rechtsstreitigkeiten um Öffentlichkeitsarbeit kümmert – an Medien weitergereicht, bevor er, Tojner, davon informiert gewesen sei. Um sich die nötigen Informationen zur Anzeige zu beschaffen, habe er selbst Rechtsanwälte, Berater und Gutachter beschäftigen müssen, bei der WKStA hätten seine Anwälte zunächst keine Akteneinsicht bekommen. Welche Vorwürfe man ihn gegen ihn erhob, sei "grundsätzlich klar" gewesen, ihre strafrechtliche Ableitung aber nicht, sagte Anwalt Karl Liebenwein als Zeuge in Eisenstadt aus.

Land informierte "überschießend"

Die Kosten für die Erkundigungen und Beratungen, die damals anfielen, die hat Tojner beim Land, das er für den Leak verantwortlich macht, im Rahmen der Amtshaftung eingeklagt. Zu seinen Ausgaben zählte neben den Honoraren einer PR-Agentur etwa auch das Beraterhonorar von Verteidiger und Exjustizminister Wolfgang Brandstetter, der über die Petrocelli GmbH rund 165.000 Euro verrechnete.

Der Richter kommt im Urteil zum Schluss, dass das Land die Öffentlichkeit durch Weitergabe des Anzeigeentwurfs "überschießend" informiert und damit berechtigte Geheimhaltungsinteressen Tojners verletzt habe; sinngemäß schreibt der Richter, dass die öffentliche Information gereicht hätte, wonach eine Anzeige gegen Tojner eingebracht worden sei. Das begründet die Amtshaftung.

Ausgaben für Agentur und Brandstetter

Und wie kommt das Gericht zu den 15.590 Euro? Die setzen sich aus 6350 Euro für die PR-Agentur und 9240 Euro für Brandstetters Beratung zusammen. Diese Ausgaben seien der Schaden, der Tojner durch die "überschießende" Information durchs Land entstanden sei, die restlichen Ausgaben, die auf die eingeklagte Summe von zuletzt rund 103.300 Euro fehlt, hätte er sowieso tätigen müssen, heißt es im Urteil sinngemäß.

Was sagt Tojners Anwalt zum Urteil? Man habe vom Gericht "in allen DDr. Tojner betreffenden Belangen Recht bekommen". Tojner sei es "nicht um die auf einen symbolischen Betrag reduzierte Klagssumme gegangen", erklärt sein Anwalt Liebenwein, sondern darum, "aufzuzeigen, mit welchen Mitteln das Land Burgenland und die Politik agiert und dass dazu bereits hohe Summen an Steuergeldern rechtswidrig verwendet wurden". Das Land habe politisch motiviert gehandelt, um sich "in eine Opferrolle zu bringen und Michael Tojner ohne Rücksicht auf die Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit dieses Handelns medial in eine Täterrolle zu drängen".

Land dürfte zweite Instanz anrufen

Der aktuelle Anwalt des Landes, Johannes Zink, zeigt sich "zufrieden mit dem Urteil", wenngleich er davon ausgeht, dass man in zweiter Instanz auch noch die 15.590 Euro "abwehren wird" – was nahelegt, dass das Land Rechtsmittel ergreifen wird. Was die Rollenverteilung betrifft, ist der Anwalt anderer Meinung als sein Berufskollege Liebenwein: "Die Opfer-Täter-Umkehr" sei Tojner nicht gelungen. Für weitere Spannungen scheint gesorgt zu sein. (Renate Graber, 2.10.2023)