Ein American Staffordshire Terrier.
Ein American Staffordshire Terrier.
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Perg – Eine Joggerin ist Montagvormittag in Naarn (Bezirk Perg) in Oberösterreich von einem American Staffordshire Terrier angefallen und so schwer verletzt worden, dass sie noch an Ort und Stelle starb. Die Halterin des Hundes hatte vergeblich versucht, das Tier von der Frau wegzuzerren. Dabei wurde die Besitzerin selber so schwer verletzt, dass sie ins Spital eingeliefert werden musste, bestätigte die Polizei Medienberichte.

Video: Joggerin in Oberösterreich von Hund totgebissen.
APA

Gegen 9.15 Uhr kam es zu dem tödlichen Vorfall. Die Identität des Opfers war den Tag über unklar, da es keinen Ausweis oder ein Handy bei sich hatte. Laut oberösterreichischen Medien hat die Polizei am Abend bestätigt, dass die Joggerin eine 60-Jährige aus der Nachbarschaft der Hundebesitzerin sein soll. Sie wurde offenbar von dem Tier in der Nähe des Wohnhauses angefallen, in dem der Hund lebt. Die Halterin konnte den Angriff nicht verhindern, wurde selber von ihrem Tier so schwer verletzt, dass sie in die Linzer Uniklinik eingeliefert wurde. Am Montag konnte sich nicht befragt werden, weshalb der genaue Hergang noch unklar war.

Unterschiedliche Gesetze in Bundesländern

Die Gemeinde Naarn wollte laut Auskunft des Landes Oberösterreich noch am Montag einen Bescheid erlassen, dass der Besitzerin die Haltung des Tieres untersagt werde und der Hund von der Bezirkshauptmannschaft Perg abgenommen wird. Das bestätigte das Gemeindeamt. Gemeinsam mit einer weiteren Frau hält sie mehrere Hunde in dem Wohnhaus, hieß es. Der American Staffordshire sei bisher nicht aufgefallen, ebenso wenig wie die anderen Hunde. Wie mehrere Medien mit Verweis auf das Umfeld der Hundehalterin berichten, soll der Hund eingeschläfert werden.

In Oberösterreich gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von bestimmten Hunderassen. Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, muss lediglich vorher einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren. In jenen Bundesländern, in denen das Gesetz sogenannte Listenhunde definiert, steht der American Staffordshire Terrier auf dieser Liste. Dies bedeutet, für die Haltung dieser Rassen gelten eigene Voraussetzungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren. (APA, red, 2.10.2023)